Bauplätze

In Illesheim wurden in den letzten Jahrzehnten das Baugebiet „Mittleres Flürlein“ erster und zweiter Bauabschitt ausgewiesen und erschlossen.

Im Jahr 2026 haben wir für den Ortsteil Illesheim einen Bebauungsplan für das Baugebiet “Oberes Flürlein” erstellt. Siehe hierzu Bauleitplanverfahren

Im Ortsteil Westheim wurde im Jahr 2015 das Baugebiet „Westheimer Kirchenweg“ geschaffen.

In der Gemeinde sind auch Gewerbebauflächen (im Mischgebiet) vorhanden..

Es ist der Gemeinde ein Anliegen, insbesondere für die jungen Familien, eine gute Grundlage zu schaffen und hierzu eine brauchbare Infrastruktur bereitzustellen.

Auch in Sachen Abgaben und Steuern streben wir eine bürgerfreundliche Kommunalpolitik an. 

 

Wassergebühren

(Grundgebühr bis 4 m³/h beträgt 45 €/jährlich netto)

3,00 € / m³ + USt

 

Abwassergebühren

 

3,40 € / m³

 

Grundsteuer-Hebesatz A (Grundstücke Landwirtschaft)

Grundsteuer-Hebesatz B (Sonstige Grundstücke)

400 %

150 %

Gewerbesteuer-Hebesatz

 

350 %

 

(Stand 01.01.2026)