Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Gemeinde Illesheim bemüht sich, ihren Webauftritt unter www.Illesheim.de barrierefrei zu gestalten.

Dies erfolgt im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV), der EU-Richtiline 2016/2012.

Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der  Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot der Gemeinde Illesheim

www.llesheim.de


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 16.03.2021 erstellt und zuletzt am 04.07.2025 aktualisiert.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

Gemeinde Illesheim


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

1. Barriere:

  • Beschreibung
    Ein Video in Gebärdensprache, das die Inhalte des Webauftritts vorstellt, fehlt.
  • Maßnahmen
    Eine Videoproduktion ist in Planung.
  • Zeitplan
    Für die Videoproduktion besteht noch kein konkreter Zeitplan.
  • Barrierefreie Alternative
    Die Inhalte des Webauftritts werden alternativ bereits in Leichter Sprache vorgestellt:
    https://illesheim.de/service/leichte-sprache

2. Barriere:

  • Beschreibung
    Einige PDF-Dokumente auf dieser Seite sind nicht maschinenlesbar.
  • Maßnahmen
    Neue PDF-Dokumente werden maschinenlesbar eingestellt.
  • Zeitplan
    Die Überarbeitung des gesamten PDF-Archivs kann aufgrund des großen Umfangs nur Schritt für Schritt erfolgen. Wir verweisen daher auf unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 9(4) BayDiV. Wir arbeiten darin, die bestehenden Barrieren abzubauen.
  • Barrierefreie Alternative
    Keine.

3. Barriere:

  • Beschreibung
    Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Bilder und Dokumente. Bei redaktionellen Inhalten werde Überschriften vereinzelt nicht in der korrekten Reihenfolge gesetzt oder Listen nicht immer korrekt eingesetzt. Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund kann vereinzelt zu gering sein. Formulare sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Maßnahmen
    Die Angebote die derzeit noch nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive angepasst.
  • Zeitplan
    Die Überarbeitung des gesamten Archivs kann aufgrund des großen Umfangs nur Schritt für Schritt erfolgen. Wir verweisen daher auf unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 9(4) BayDiV. Wir arbeiten darin, die bestehenden Barrieren abzubauen.
  • Barrierefreie Alternative
    Keine.

 


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Roland Scheibenberger
E-Mail: info@illesheim.de
Telefon: +49 9841 8858


Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden.

 

Link zum Kontaktformular:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

 

Postanschrift und Mailadresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html