Aktuelles aus Illesheim und den Ortsteilen
Was gibts Neues in der Gemeinde und aus der Amtsstube.
2023
32. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Einladung zur 32. Sitzung des Gemeinderates Illesheim am Montag, dem 06.02.2023 um 19:00 Uhr im Amtshaus der Gemeinde Illesheim
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2023
2. Erweiterung des Kindergartens "Der Gute Hirte" in Illesheim; Vergabe der Rohbauarbeiten
3. Erweiterung des Kindergartens "Der Gute Hirte" in Illesheim; Vergabe der Zimmererarbeiten
4. Beschaffung einer Forst(Rücke)-Zange für den gemeindlichen Bauhof
5. Informationen des Bürgermeisters
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
2023
Seniorenwegweiser 2023 Bad Windsheim und Umgebung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es freut uns sehr, Ihnen die zweite Auflage des Seniorenwegweisers für Bad Windsheim und Umgebung zu präsentieren. Erst im Oktober 2022 erklärte ein Kommunalmagazin Bad Windsheim zur „Seniorenfreundlichsten Kleinstadt Deutschlands“. Die zugrundeliegende Studie zeigte auf, dass ältere Menschen bei uns vor Ort im bundesweiten Vergleich die besten Lebensbedingungen vorfinden. Nicht nur die Anzahl an Begegnungsorten und Seniorenheimen ist überdurchschnittlich. Auch die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist weitaus höher als andernorts. Davon profitiert letztlich unsere ganze Region. Mittelfrankens einziges Heilbad soll zudem im gleichnamigen Förderprogramm des Freistaats Bayern zusammen mit engagierten ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern zur „Demografiefesten Kommune“ weiterentwickelt werden. Dabei stehen Themen wie Barrierefreiheit, öffentlicher Personennahverkehr und Nachbarschaftshilfen auf dem Plan. Letztere wurden in Bad Windsheims Nachbargemeinden bereits erfolgreich eingerichtet. Der Seniorenwegweiser möchte Ihnen eine vielseitige Informationsquelle für Ihr Leben hier vor Ort sein. Bei uns gibt es Angebote verschiedenster Art, die auf die Wünsche und Bedürfnisse der älteren Generation zugeschnitten sind. Neben Freizeittipps bietet die Broschüre auch Informationen rund um die Themen Beratung, Wohnen, Pflege sowie zu konkreten Hilfen in besonderen Lebenslagen. Auch wenn nicht alle Bereiche in aller Ausführlichkeit angesprochen werden können, so finden Sie doch Adressen von Stellen und Institutionen, an die Sie sich mit Ihren weitergehenden Fragen wenden können. Unser Dank und unsere Anerkennung gelten allen, die sich beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Seniorenarbeit engagieren. Den Leserinnen und Lesern wünschen wir viel Freude bei der Lektüre!
Ihre Bürgermeister
Roland Scheibenberger Gemeinde Illesheim
Jürgen Heckel Stadt Bad Windsheim
Michael Schlehlein Gemeinde Gallmersgarten
Dr. Manfred Kern Markt Marktbergel
Matthias Schwarz Stadt Burgbernheim
2023
Pressemitteilung Glasfaserausbau im Ortsteil Illesheim. Vereinbarung mit der GlasfaserPlus GmbH

Am 19.01.2023 wurde im Rathaus Illesheim eine gemeinsame Erklärung der Gemeinde Illesheim und der GlasfaserPlus GmbH (einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom) unterzeichnet.
Hierbei waren der 3. Bürgermeister und Breitbandpate Norbert Bach, Bürgermeister Roland Scheibenberger, Herr Markus Winter (Telekom im Auftrag von GlasfaserPlus GmbH) und unser zuständiger Bearbeiter von der VG Burgberheim Herr Wolfgang Käser anwesend.
Es erfolgt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die GlasfaserPlus GmbH.
Auf die Gemeinde kommen daher insoweit keine Kosten zu bzw. ein Förderverfahren ist nicht zu durchlaufen.
Die Ausführung soll voraussichtlich im 4. Quartal 2024 beginnen.
Der Glasfaseranschluss mit Downloadgewschindigkeiten von 1 Gbit/s erfolgt bis in das Haus (FTTH).
Es wird das gesamte Kerngebiet des Ortsteils Illesheim, soweit noch nicht mit Glasfaseranschluss versorgt, ausgebaut. 245 Haushalte.
Der Anschluss in der Ausbauphase ist für die Grundstückseigentümer kostenlos. Später werden in der Regel Kosten in Höhe von einmalig rund 800 € je Hausanschluss berechnet.
Nähere Informationen zum Glasfaserausbau in Illesheim werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen bekanntgegeben. Interessent*innen können sich bei der Telekom bereits unter www.telekom.de/highspeed-interesse vormerken lassen.
Weitere Details entnehmen Sie aus der Pressemitteilung
2023
Grundsteuererklärung zum 01.01.2022

!!!Noch wenige Tage Zeit. Der Countdown läuft. Jetzt durchstarten!!!
Bitte beachen Sie die Abgabefrist bis 31.01.2023
Achtung aktuelle Änderung !!!
Die Abgabefrist wurde nunmehr bis zum 31.01.2023 verlängtert
Siehe Pressemitteilung Nr. 312/22 von Finanzminister Albert Füracker vom 13.10.2022.
Grundsteuererklärung 2022. Abgabefrist 31.10.2022
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer auf neuer Grundlage berechnet werden.
Hierzu muss der Grundstückseigentümer zum Stichtag 01.01.2022 eine Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.
Diese kann elektronisch mit ELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.
Die Steuererklärung muss ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eingereicht werden.
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 mit den neuen Besteuerungsgrundlagen festgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
2023
Schöffenwahl 2023

Aktuell wird die Wahl der Schöffen 2023 durchgeführt.
Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt.
Alle Infos unter www.schoeffenwahl2023.de
2023
Bücherbus 2023

Der Bücherbus vom Lankreis NEA kommt immer Donnerstags von 15.15 Uhr bis 15.35 Uhr nach Illesheim zur Kirche. Siehe Fahrplan Strecke 9.
2023
BRK: Blutspende-Termine Januar/Februar 2023

Das Bayerische Rote Kreuz bietet neue Blutspende-Termine in Bad Windsheim und Marktbergel an:
Bad Windsheim | |
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Datum: | 30. Januar 2023 | Montag |
Uhrzeit: | 16:45 - 20:45 Uhr |
Ort: | AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim |
Marktbergel | |
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Datum: | 02. Februar 2023 | Donnerstag |
Uhrzeit: | 17:00 - 20:30 Uhr |
Ort: | Grundschule/Turnhalle, Roßmühlweg 15, Marktbergel |
2023
Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim wegen Umzug am 19.01 und 20.01.23 geschlossen

Pressemitteilung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim zieht um Umzug findet am 19. und 20. Januar 2023 statt Die Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim bekommt ein neues Zuhause. Am Donnerstag, 19. Januar und Freitag, 20. Januar 2023 wird umgezogen, die Zulassungsstelle bleibt deshalb an diesen Tagen geschlossen.
Das Landratsamt bittet, auf die Zulassungsstellen in Neustadt a.d.Aisch (geöffnet am Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr sowie am Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) und Scheinfeld (geöffnet am Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr) auszuweichen.
Am Montag, 23. Januar 2023 steht den Bürgerinnen und Bürgern dann die Zulassungsstelle in Bad Windsheim in der Berliner Str. 16 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
2023
31. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Einladung zur 31. Sitzung des Gemeinderates Illesheim am Montag, dem 16.01.2023 um 19:00 Uhr im Amtshaus der Gemeinde Illesheim
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022
2. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark Sontheim" mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
3. Bauleitplanung des Marktes Marktbergel; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 "Weilerfeld Nord" gem. § 13 a und § 13 b BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
4. Vorbereitende Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung "Altort und Bahnhof", Gemeinde Oberdachstetten; Anhörung der Träger öffentlicher Belange
5. Straßenbau Sontheim; Variantenfestlegung; Durchführungsbeschluss
6. Nutzung gemeindlicher Liegenschaften; Neufestsetzung der Nutzungsgebühren
7. Informationen des Bürgermeisters
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
2023
Landkreis NEA Förderprogramme Klimaförderung ab 01.01.2023
Für mehr Nachhaltigkeit - Lastenfahrräder und Mini-Photovoltaik-Anlagen werden ab 2023 gefördert
Der Wochenendeinkauf lässt sich in der Regel ebenso problemlos verstauen wie zwei Getränkekisten für den spontanen Grillabend: Lastenräder können ihrem Namen auf vielseitige Weise gerecht werden, beispielsweise auch auf dem Weg zum Kindergarten mit den Kindern. Da sie dank ihrer Zulademöglichkeiten manche Autofahrt vermeiden helfen, hat das Klimaforum des Landkreises beschlossen, den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenrädern und E-Kleintransportern mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm zu unterstützen. Insgesamt 70.000 Euro stehen für Neuanschaffungen im Jahr 2023 zur Verfügung. Aus einem Topf mit weiteren 30.000 Euro wird die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen beziehungsweise sogenannter Mini-Photovoltaik-Anlagen etwa für den Balkon bezuschusst.
Anträge sind für beide Programme ab 1. Januar 2023 möglich, wichtig ist, dass der Kauf 2023 erfolgt. Voraussetzung ist ferner der Wohnsitz im Landkreis, im Fall von Firmen muss der Unternehmenssitz im Landkreis sein. Bei Lastenrädern ohne elektronische Unterstützung sowie E-Kleintransportern wird der Kauf mit 25 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal mit 1.000 Euro je Antrag. Bei Lastenrädern mit Elektro-Unterstützung liegt die Obergrenze sogar bei 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinien nicht nur Privatpersonen ab 18 Jahren, sondern auch Stiftungen, Vereine, Unternehmer und Kommunen, informiert Sebastian Haser, der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises.
Für ihn können Lastenräder eine Alternative zum Zweitauto darstellen, sie könnten wie E-Kleintransporter Fahrten mit einem Verbrenner-Fahrzeug ersetzen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Zumal sie in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind vom zwei- bis vierrädrigen Modell mit unterschiedlicher Zulade-Last, mit und ohne Anfahrhilfe.
Anträge für das Förderprogramm mit allen Details stehen unten zum Download bereit, sie können per E-Mail an klimafondsfoerderung@kreis-nea.de eingereicht werden. Bei Nachfragen ist Sebastian Haser unter Tel. 09161 92-6160 zu erreichen. Wichtig sind folgende Unterlagen: Der Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis ist durch eine Kopie des Personalausweises zu belegen, darüber hinaus werden die 2023 ausgestellte Rechnung für das Fahrzeug sowie ein Foto des Fahrzeugs benötigt.
Wie für das Förderprogramm Lastenräder gilt auch für das Programm Stecker-Solaranlagen das „Windhundverfahren“ – also schnell sein. Gefördert werden über letzteres die Anschaffung von Stecker- beziehungsweise Mini-Photovoltaikanlagen, bei welchen der selbst produzierte Strom direkt in den Stromkreislauf eingespeist wird. Die Installation der Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt ist ohne großen Aufwand zum Beispiel auf dem Balkon möglich, sie können an haushaltsübliche Steckdosen angeschlossen werden.
Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter können von dem Förderprogramm profitieren, sie benötigen allerdings die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters. Darüber hinaus muss dem Förderantrag ebenfalls der Nachweis für den Wohnsitz im Landkreis beigelegt werden, die 2023 ausgestellte Rechnung und ein Beleg für die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister, die nachweist, dass die Anlage tatsächlich in Betrieb gegangen ist. Die Förderhöhe beträgt pauschal 250 Euro je Anlage, von ihr können auch Vereine, Stiftungen und Organisationen profitieren. Die genauen Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Landkreis NEA. Ansprechpartner für das Programm ist Dr. Renate Kapune unter Tel. 09161 92-6131.
Weitere Infos siehe auch Bürgerservice/Energieberatung