08.03
2022

Bekanntmachung | Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Wasserrecht:
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein" in dem Ortsteil Illesheim über die Regenrückhaltebecken in die Aisch, Fl.Nr. 213, Gemarkung lllesheim, Gemeinde Illesheim

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az:42-6326-0015-2020-st, sowie die geprüften Antragsunterlagen liegen ab 21.03.2022 zwei Wochen lang bis einschließlich 04.04.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim (1. Stock, Zi.Nr. 27), und im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße l, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 214) aus. Einsichtnahme ist nur
nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden möglich (fut. 69 Satz2 BayWG, Art.73 Abs. 3 Satz I BayVwVfG)

Der Bescheid, die Antragsunterlagen (soweit digital vorhanden) und dieser Bekanntmachungstext sind auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/erl27a.

Aus technischen Gründen konnten die Prüf- und Genehmigungseintragungen nicht in den digitalen Plansatz übertragen werden. Die vollständigen Planunterlagen liegen in Papierform für Sie zur Einsicht bereit.

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az.: 42-6326-0015-2020-st, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art.69 Satz2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art.74 Abs.4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)).

Ansprechpartner im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim:

Herr Stier, Tel.: 09161-924205

Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim :
Herr Kett, Tel.: 09843-30921 oder Herr Käser, Tel.: 09843-30927

Hinweis:
Die jeweils aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511Ansbach
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.