Innenentwicklung - Städtebauförderung Gemeinde Illesheim
Innenentwicklung - Städtebauförderung
Für den Innen Ort der Gemeinde Illesheim besteht eine Sanierungssatzung mit festgelegtem Sanierungsgebiet. In diesem sind verschiedene Maßnahmen und Modernisierungen förderfähig, auch steuerliche Abschreibungen sind möglich.
Zweck und Ziel der Förderung
- Das Fassadenprogramm dient der Beseitigung von funktionalen und gestalterischen Missständen als wesentliche Verbesserung von baulichen Anlagen und der Verbesserung von Freiflächen. Der reine Bauunterhalt ohne funktionale oder gestalterische Verbesserung ist nicht förderfähig.
- Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns von Illesheim unter Berücksichtigung städtebaulicher und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
- Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die Sicherung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und sonstiger ortsbildprägender Bausubstanz im Kernort.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Finanzielle Aufwendungen zur Erhaltung, Sanierung und Neugestaltung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, wenn ein schlüssiges Nutzungskonzept für das ganze Anwesen vorliegt. Dazu gehören Arbeiten an Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächern, Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Freiflächen, Einfriedungen und Treppen sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge.
- Anlage bzw. Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen mit Wirkung in den öffentlichen Raum, insbesondere durch Begrünung und Entsiegelung.
- Die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu höchstens 18% der förderfähigen Bauleistungen anerkannt.
Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Reiner Bauunterhalt ist nicht förderfähig.
- Firmenleistung:
Gefördert werden maximal 30 v.H. der förderfähigen Kosten in Höhe von mindestens 3.000 € und höchstens 50.000 € je Objekt (d.h. maximal 15.000 € Fördersumme je Objekt).
- Materialförderung bei Eigenleistung:
Förderfähig sind Materialkosten, die mindestens 1.000 € betragen müssen. Die Materialkosten können bis zu 50 v.H. höchstens 30.000 € je Objekt (d.h. maximal 15.000 € Fördersumme je Objekt) gefördert werden. Eine Förderung von Arbeitszeit in Stunden ist ausgeschlossen.
Vorgehensweise - Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Objekte.
- Aus der Gestaltungsrichtlinie sowie dem kommunalen Förderprogramm (Fassadenprogramm) können erste Informationen zur Orientierung entnommen werden.
- Der Eigentümer beantragt bei der Gemeinde Illesheim eine Beratung für die vorgesehene / geplante Maßnahme. Hierzu sind, die auf der Internetseite der Gemeinde Illesheim erhältlichen Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind ausgefüllt einzureichen.
- Der sanierungsbeauftragte Architekt erstellt ein Beratungsprotokoll und spricht Empfehlungen aus. Gleichzeitig prüft er, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist.
- Die Gemeinde Illesheim teilt dem Eigentümer mit, ob die Maßnahme gefördert werden kann.
- Ist eine Förderung möglich, wird der Eigentümer aufgefordert gemäß Beratungsprotokoll für jedes Gewerk mind. 3 Angebote (oder ggf. Absageschreiben) für die geplanten Arbeiten einzuholen.
- Nach Vorliegen aller Angebote wird die Gemeinde Illesheim einen Sanierungsvertrag für die geplante Maßnahme aufstellen, der von dem Eigentümer unterzeichnet werden muss. Dieser Vertrag regelt den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, den geplanten zeitlichen Rahmen und die Auflagen, die Bedingungen und die Fristen für die Gewährung der Förderung.
- Der Eigentümer ist selbst für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und dergleichen verantwortlich.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Rechnungen eingereicht werden, welche hinsichtlich der Förderfähigkeit durch den Architekten überprüft werden.
- Die Gemeinde Illesheim teilt dem Eigentümer den Zuschussbetrag mit und zahlt diesen aus.
Formulare und Hinweise zur Förderung
1) Gestaltungsrichtlinie Illesheim (PDF)
2) Kommunales Fassadenprogramm Gemeinde Illesheim (PDF)
3) Anlage I Förderung Illesheim (PDF)
4) Anlage III Förderung Illesheim (PDF)
Kontaktdaten
Ansprechpartner im Rathaus Burgbernheim
Rainer Rank
Tel. 09843 309-11
r.rank@burgbernheim.de
Beauftragter Städteplaner
Jechnerer Architekten + Stadtplaner
Vogteiplatz 12
91567 Herrieden
Telefon 09825 / 9273-0
Telefax 09825 / 9273-10
Mobil (Hr. Jechnerer) 0172 / 8136358
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