20.02
2024

Bekanntmachung Flurgänge der Siebnereien 2024

Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Urfersheim, Westheim und Sontheim

Die Siebenereien Illesheim, Urfersheim, Westheim und Sontheim führen am 15.03.2024 und 16.03.2024 und am 22.03.2024 und 23.03.2024 Flurgänge durch.

Begangen werden die Fluren:

- Siebenerei Illesheim (Obmann Gerhard Grau) Östlich von Illesheim, südlich der Aisch

- Siebenerei Urfersheim (Obmann Erwin Strauß) Vom Wasen bis zur Flurgrenze Westheim und südlich des „Krumme Weide“ Weges

- Siebenerei Westheim (Obmann Gerhard Enßner) Vom Ottenhöfer Weg bis zum Anspannsgraben

- Siebenerei Sontheim (Obmann Johann Rossel) Von der „Lichten Eiche“ bis zur Panzerstraße, einschließlich Kehr, Weizengrund und Leiten

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen. Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat. Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.

Illesheim, 19.02.2024 

S c h e i b e n b e r g e r

Erster Bürgermeister