14.02
2022

Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim

Die Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim führen am 01.04. und 02.04. oder am 07.04. und 08.04.2022 Flurgänge durch.

Begangen werden die Fluren:

  • Siebenerei Illesheim (Obmann Gerhard Grau)
    westlich der Ortschaft bis zum Wiebelsheimer Weg

  • Siebenerei Sontheim (Obmann Johann Rossel)
    nördlich der Panzerstraße (Riedbuck, Walsbrunnen usw.)

  • Siebenerei Urfersheim (Obmann Erwin Strauß)
    nördlich vom „Krummen Weidenweg“ bis zur Flurgrenze nach Ottenhofen und nördlich des „Krautfeldweges“ bis zur Flurgrenze nach Illesheim und Westheim

  • Siebenerei Westheim (Obmann Gerhard Enßner)
    vom Anspannsgraben bis zum Holzweg, einschließlich der Hutteile.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen.

Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.

Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.

Illesheim, 11.02.2022
Gemeinde Illesheim