2025
Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Urfersheim, Westheim und Sontheim 2025
BEKANNTMACHUNG
Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Urfersheim, Westheim und Sontheim
Die Siebenereien Illesheim, Westheim, Urfersheim und Sontheim führen am 21.03.25 und
22.03.25 sowie am 28.03.25 und 29.03.25 Flurgänge durch.
Begangen werden die Fluren:
• Siebenerei Illesheim (Obmann Gerhard Grau)
westlich der Ortschaft bis zum Wiebelsheimer Weg
• Siebenerei Westheim (Obmann Gerhard Enßner)
vom Anspannsgraben bis zum Holzweg, einschließlich der Hutteile
• Siebenerei Urfersheim (Obmann Erwin Strauß)
nördlich vom Krummen Weideweg bis zur Flurgrenze nach Ottenhofen und nördlich des
Krautfeldweges bis zur Flurgrenze nach Illesheim und Westheim
• Siebenerei Sontheim (Obmann Johann Rossel)
südlich der Panzerstraße, östlich der Kreisstraße NEA 39 und im Sand
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG ver-
pflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten.
Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feld-
geschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell
fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen.
Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt
a.d.Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschwo-
renen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grund-
stücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.
Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.
Illesheim, 18.02.2025
Gemeinde Illesheim
S c h e i b e n b e r g e r
Erster Bürgermeister