23.04
2023

Grundsteuererklärung zum 01.01.2022

Die Abgabefrist in Bayern wurde letzmalig bis 30.04.2023 verlängert !!!! Der Countdown läuft. Jetzt durchstarten!!! Noch wenige Tage Zeit.

Achtung aktuelle Änderung !!!

 

Die Abgabefrist wurde nunmehr bis zum 31.01.2023 verlängert

Siehe Pressemitteilung Nr. 312/22 von Finanzminister Albert Füracker vom 13.10.2022. 

Grundsteuererklärung 2022. Abgabefrist 31.10.2022

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer auf neuer Grundlage berechnet werden.

Hierzu muss der Grundstückseigentümer zum Stichtag 01.01.2022 eine Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.

Diese kann elektronisch mit ELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.

Die Steuererklärung muss ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eingereicht werden.

Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 mit den neuen Besteuerungsgrundlagen festgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.grundsteuer.bayern.de

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

https://www.grundsteuerreform.de