01.01
2023

Landkreis NEA Förderprogramme Klimaförderung ab 01.01.2023

Für mehr Nachhaltigkeit - Lastenfahrräder und Mini-Photovoltaik-Anlagen werden ab 2023 gefördert

Der Wochenendeinkauf lässt sich in der Regel ebenso problemlos verstauen wie zwei Getränkekisten für den spontanen Grillabend: Lastenräder können ihrem Namen auf vielseitige Weise gerecht werden, beispielsweise auch auf dem Weg zum Kindergarten mit den Kindern. Da sie dank ihrer Zulademöglichkeiten manche Autofahrt vermeiden helfen, hat das Klimaforum des Landkreises beschlossen, den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenrädern und E-Kleintransportern mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm zu unterstützen. Insgesamt 70.000 Euro stehen für Neuanschaffungen im Jahr 2023 zur Verfügung. Aus einem Topf mit weiteren 30.000 Euro wird die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen beziehungsweise sogenannter Mini-Photovoltaik-Anlagen etwa für den Balkon bezuschusst.

Anträge sind für beide Programme ab 1. Januar 2023 möglich, wichtig ist, dass der Kauf 2023 erfolgt. Voraussetzung ist ferner der Wohnsitz im Landkreis, im Fall von Firmen muss der Unternehmenssitz im Landkreis sein. Bei Lastenrädern ohne elektronische Unterstützung sowie E-Kleintransportern wird der Kauf mit 25 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal mit 1.000 Euro je Antrag. Bei Lastenrädern mit Elektro-Unterstützung liegt die Obergrenze sogar bei 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinien nicht nur Privatpersonen ab 18 Jahren, sondern auch Stiftungen, Vereine, Unternehmer und Kommunen, informiert Sebastian Haser, der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises.

Für ihn können Lastenräder eine Alternative zum Zweitauto darstellen, sie könnten wie E-Kleintransporter Fahrten mit einem Verbrenner-Fahrzeug ersetzen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Zumal sie in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind vom zwei- bis vierrädrigen Modell mit unterschiedlicher Zulade-Last, mit und ohne Anfahrhilfe.

Anträge für das Förderprogramm mit allen Details stehen unten zum Download bereit, sie können per E-Mail an klimafondsfoerderung@kreis-nea.de eingereicht werden. Bei Nachfragen ist Sebastian Haser unter Tel. 09161 92-6160 zu erreichen. Wichtig sind folgende Unterlagen: Der Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis ist durch eine Kopie des Personalausweises zu belegen, darüber hinaus werden die 2023 ausgestellte Rechnung für das Fahrzeug sowie ein Foto des Fahrzeugs benötigt.

Wie für das Förderprogramm Lastenräder gilt auch für das Programm Stecker-Solaranlagen das „Windhundverfahren“ – also schnell sein. Gefördert werden über letzteres die Anschaffung von Stecker- beziehungsweise Mini-Photovoltaikanlagen, bei welchen der selbst produzierte Strom direkt in den Stromkreislauf eingespeist wird. Die Installation der Anlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt ist ohne großen Aufwand zum Beispiel auf dem Balkon möglich, sie können an haushaltsübliche Steckdosen angeschlossen werden.

Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter können von dem Förderprogramm profitieren, sie benötigen allerdings die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters. Darüber hinaus muss dem Förderantrag ebenfalls der Nachweis für den Wohnsitz im Landkreis beigelegt werden, die 2023 ausgestellte Rechnung und ein Beleg für die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister, die nachweist, dass die Anlage tatsächlich in Betrieb gegangen ist. Die Förderhöhe beträgt pauschal 250 Euro je Anlage, von ihr können auch Vereine, Stiftungen und Organisationen profitieren. Die genauen Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Landkreis NEA. Ansprechpartner für das Programm ist Dr. Renate Kapune unter Tel. 09161 92-6131.

Weitere Infos siehe auch Bürgerservice/Energieberatung