16.06
2021

Landratsamt: Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Seit 19. März 2019 ist der sog. Pflichtumtausch von Führerscheinen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Demnach ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem in nachfolgender Tabelle genannten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber unabhängig davon bestehen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine, Ausstellungsdatum Nr. 4a Vorderseite Führerschein):

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Seit 19.01.2013 werden Kartenführerscheine mit einem Ablaufdatum von 15 Jahren ausgestellt (Nr. 4b Vorderseite Führerschein) und sind damit nach diesem 15-jährigem Zeitraum ebenfalls zu erneuern.

Anträge für den Umtausch erhalten Sie in der Führerscheinstelle im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, in den Außenstellen der Zulassung und hier: Für die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beiliegender Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins (vollständig ausgefüllt)

  • ein biometrisches Lichtbild

  • Ihr bisheriger Führerschein (im Original)

  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes (in der Regel Personalausweis)

  • die Gebühr i.H.v. 30,30 € (bar oder mit EC-Karte)

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 09161 92 90900 in der Fahrerlaubnisbehörde, um Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen oben genannten erforderlichen Unterlagen persönlich abzugeben.

In Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin wird der Direktversand von EU-Kartenführerscheinen durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angeboten. Ein großer Vorteil ist, dass ein zusätzlicher Gang zur Führerscheinabholung in der Fahrerlaubnisbehörde in Neustadt a.d.Aisch oder einer Außenstelle nicht mehr notwendig ist. Sie erhalten Ihren neuen Führerschein direkt und bequem nach Hause.