23.07
2021

Landratsamt: Hochwasserschäden | Finanzhilfen für Betroffene

Finanzhilfeaktion des Freistaats Bayern - für Privatpersonen

Der Freistaat Bayern hat nun die Finanzhilfeaktion gestartet.

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat": max. bis zu 5.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500Euro.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden": max. bis zu 10.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro.

Die Antragsformulare und Richtlinien dafür finden Sie unten in den Downloads. Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Sollten existenzgefährdende Schäden eingetreten sein besteht die Möglichkeit, aus dem Härtefonds Finanzmittel zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender und es müssen entsprechende Kostenvoranschläge dazu vorgelegt werden. Außerdem werden dann unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post an die Kreisfinanzverwaltung (Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt), per Fax an 09161 92-1060 oder an die E-Mail-Adresse kreisfinanzverwaltung(at)kreis-nea.de (Unterschrift jeweils nicht vergessen!).

Weitere Auskünfte geben Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung, Herr Schneider Tel. 09161 92-1201 oder Herr Betz, Tel. 09161 92-1202.