23.04
2021

Landratsamt: Infektionsschutzmaßnahmen

Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Für den Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim wird gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) festgestellt, dass am maßgeblichen Stichtag, Freitag, 23. April 2021 der Inzidenzwert von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 liegt.

Daraus ergeben sich für die kommende 17. Kalenderwoche folgende Rechtsfolgen:

  1. Es findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt.

    Es findet in an allen weiteren Schulen und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

  2. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Es findet lediglich Notbetreuung statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Haupteingang des Landratsamts Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch und zusätzlich gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am 23. April 2021 auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Amt & Verwaltung/ Veröffentlichungen nach Art. 27 a BayVwVfG.

Neustadt a.d. Aisch, 23. April 2021

Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamts (PDF).