13.04
2021

Stallpflicht für Geflügel bleibt

Noch keine Entwarnung für Geflügelhaltungen

Nach dem Auftreten erster Fälle der Geflügelpest der Variante H5N8 im vergangenen Herbst in Norddeutschland konzentriert sich das Geschehen aktuell auf den Süden und die Mitte Deutschlands. Ein Schwerpunkt liegt im Breisgau, hohe Fallzahlen werden außerdem aus dem Osten von Bayern und daran angrenzend aus Teilen Thüringens sowie aus dem Süden Hessens gemeldet. Im Landkreis gilt daher seit vier Wochen eine Stallpflicht für Geflügel, ein Ende ist nach Einschätzung von Dr. Uwe Knickel, dem Leiter der Veterinärverwaltung, derzeit nicht absehbar.

„Es ist eine Einschränkung, ganz klar“, weiß Uwe Knickel um Bedenken der Tierhalter. Er hat allerdings die Auswirkungen vor Augen, wenn ein positiver Fall im Landkreis auftritt. Ein Verdachtsfall konnte vor kurzem zwar innerhalb kurzer Zeit als Fehlalarm eingestuft werden. Bislang ist kein Fall von Geflügelpest im Landkreis bekannt. Anhand des untersuchten Nutztierbestands verdeutlicht der Veterinär jedoch, welche Konsequenzen ein akuter Ausbruch in einer Geflügelhaltung haben könnte. Rund 18.000 Tiere wären in dem konkreten Fall von der Ausweisung eines Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets betroffen gewesen, darunter waren viele kleine Haltungen, informiert Uwe Knickel. „Was das für Auswirkungen hat, ist enorm“. Das Geflügel des Hofes mit erkrankten Tieren muss getötet werden. Der Sperrbezirk ist mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb zu ziehen, der Radius des Beobachtungsgebiet liegt bei zehn Kilometern. In den Restriktionsgebieten wäre mit erheblichen Einschränkungen beim Eier- und Geflügelfleischhandel zu rechnen.

Einen positiven Aspekt hatte der Verdachtsfall für den Veterinär im Nachhinein, er zeigte den reibungslosen Ablauf und die gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, „das System funktioniert“. Der Verdachtsfall war am späten Freitagnachmittag gemeldet worden, noch am gleichen Abend wurde ein Untersuchungstermin für den folgenden Tag anberaumt, samstags gegen 14 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Die Einschätzung, die großen Geflügelzuchtbetriebe seien besonders anfällig für einen Krankheitsausbruch, hält Uwe Knickel für falsch. Bei diesen sei die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie die Verwendung von Stallkleidung, die Desinfektion von Schuhen oder auch die konsequente Vermeidung eines Kontakts von Wildtieren mit den Nutztieren gelebter Alltag. Ein größeres Risiko gehe derzeit von den kleinen Geflügelhaltungen aus, in der Vergangenheit waren Fälle von Geflügelpest im Landkreis in solchen Beständen aufgetreten.

Der Veterinär appelliert daher an Geflügelhalter, an der Aufstallungspflicht festzuhalten. Dazu gehört, den Auslauf nach oben hin mit einer Überdachung etwa mit einer Folie vor Einträgen wie Kot zu schützen. Zu den Seiten hin kann er beispielsweise mit einem engmaschigen Netz oder Zaun gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert werden. Ferner sollten Tierhalter daran denken, dass kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken verwendet wird. Zwar sei manchmal Ideenreichtum gefordert, dann ist aber trotz der anhaltenden Stallpflicht eine tierschutzgerechte Haltung möglich. Hier stehe der Tierhalter weiter in der Pflicht.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).