09.11
2021

Starkregen & Hochwasser: Aufbauhilfefond für private Haushalte

Bund und Länder unterstützen mit Aufbauhilfefond vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffene private Haushalte;
Anträge können ab sofort bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden

Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden, die im Juli 2021 durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind, haben Bund und Länder einen gemeinsamen Aufbauhilfefond gebildet.

Mit dem daraus finanzierten Bayerischen Programm zur Unterstützung privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können in Mittelfranken Finanzhilfen in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Roth und in der Stadt Ansbach geleistet werden.

Finanzhilfen sind möglich für die Beseitigung von Schäden an privaten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, Hausrat und für Mietausfälle.

Antragsberechtigt sind die privaten Eigentümer von beschädigten Wohngebäuden, bei beschädigtem Hausrat auch die Mieter. Wohnungsunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Anträge können bis zum 30. Juni 2023 an die Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Antragsformular und weitergehende Informationen sind im Internet auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken abrufbar.