17.05
2021

Landratsamt: Foliensammlung im Juni

Foliensammlung im Juni - Termine in Uffenheim und Bad Windsheim

Im Juni findet die diesjährige Foliensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim statt. Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin oberste Priorität haben. Neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sind die Kundinnen und Kunden bei der Abgabe der Folien dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Es kann zu Wartezeiten kommen, da immer nur einzelne Anlieferer bedient werden können, wofür schon vorab um Verständnis und die erforderliche Geduld gebeten wird.

Angenommen werden:

  • Agrarfolien (Agrar- Silofolie, Abdeckfolien, schwarz, weiß, UV-beständig)

  • Folien aus Verpackungen (größer als DIN A4, z. B. Folienverpackungen von Ziegeln oder Steinen)

  • Wickelstretch (Wickelfolie, Stretch- oder Schrumpffolien von Silageballen)

  • restentleerte Säcke (Kunststoffsäcke für Futtermittel, Dünger, Torfsäcke, Säcke von Blumenerde etc.)

  • Netze und Schnüre von Rundballen sowie Bänder aus Kunststoff

Es dürfen keine Steine, Holzstücke, Metalle oder Fremdkunststoffe enthalten sein. Ausgenommen von der Annahme sind BigBags und Gittergewebefolien.
Die Kunststoffe können nur angenommen werden, wenn sie wie oben genannt sortiert, zudem gereinigt, besenrein, gebündelt, vorgepresst und trocken sind. Nur so kann das Material einer Verwertung zugeführt und nur so können die Kosten möglichst gering gehalten werden. Stark verunreinigte Folien sind von der Verwertung ausgeschlossen, stellen damit Restmüll dar und können nicht angenommen werden.

Aufgrund der anhaltenden massiven Beeinträchtigungen des Kunststoffmarktes und dem damit verbundenen Preisverfall ist es auch in diesem Jahr nicht möglich, die Anlieferungen kostenfrei entgegenzunehmen. Es wird daher ein Entgelt von 40 Euro je Kubikmeter angeliefertes Material erhoben. Die Bezahlung vor Ort erfolgt nur mittels Bargeld; eine Annahme auf Rechnung ist nicht möglich.

Termine
Da die Inanspruchnahme der Foliensammlung stetig abgenommen hat, findet sie dieses Jahr in reduzierter Form statt – der Standort Scheinfeld wird aufgrund der geringen Nachfrage in der Vergangenheit heuer nicht bedient.

  • Uffenheim: Di., 8. Juni und Mi., 9. Juni 2021, am Festplatz

  • Bad Windsheim: Di., 15. Juni 2021, am Festplatz

jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Die Materialien können am Sammeltag zu den vorgegebenen Zeiten am genannten Ort abgegeben werden. Sie dürfen nicht vorher dort abgelagert werden. Die Verladung erfolgt eigenständig vom Anlieferer. Auf die Verpflichtung der Anlieferer zur Sicherung der Ladung wird verwiesen.

Ganzjährige Annahme im Gewerbewertstoffzentrum
Die Annahme von landwirtschaftlichen Folien ist ganzjährig am Gewerbewertstoffzentrum der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf möglich.

Kontakt
Für Fragen steht die Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 09161 92-3440.

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12.05
2021

Landratsamt: Öffentliche Bekanntmachung zu den Schulen

Da der Inzidenzwert im Landkreis innerhalb von 7 Tagen unter 165 pro 100.000 Einwohner liegt, gelten für die Schulen ab dem 12. Mai neue Regelungen. Die Bekanntmachung finden Sie unten als PDF-Dokument angehängt.

 

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07.05
2021

Straßensperrung: Verbindungsstraße Sontheim-Ickelheim

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Zeitraum vom 10.05.2021 bis 31.08.2021 wird wegen Sanierungsarbeiten eine Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße Sontheim-Ickelheim notwendig. Die möglichen Umleitungen entnehmen Sie bitte dem Beschilderungsplan. Die Zufahrt für Anlieger bis zum Reiterhof Pönleinsmühle ist möglich.

Bürgermeister Scheibenberger

Zum Geländeplan (PDF).

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03.05
2021

12. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 03.05.2021

  1. Nichtöffentlich

  2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2021

  3. Gemeindehaus Plus Illesheim; Benennung von drei weiteren Gemeinderatsmitgliedern in das Bewertungsgremium zur Auswahl des architektonischen Konzepts

  4. Überprüfung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076; Prüfbericht zu den Brückenbauwerken; weiteres Vorgehen

  5. Bauhof der Gemeinde Illesheim; Neuanschaffung eines Mulchgerätes; weiteres Vorgehen

  6. Errichtung eines Anbaus an das Gemeindehaus Urfersheim; Vergabe der Leistungen
    a) Zimmererarbeiten
    b) Flaschnerarbeiten und Ermächtigung zur Vergabe von
    c) Fenster und Eingangstüre

  7. Bauantrag von Herrn Andreas Schmidt; Nutzungsänderung der bestehenden Terrasse des Anwesens Westheim 86a zu einem Wintergarten

  8. Informationen des Bürgermeisters


Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil findet vor der Sitzung statt.

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03.05
2021

Das Mitteilungsblatt für Mai/Juni 2021

Hier finden Sie die 77. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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27.04
2021

Flächennutzungsplan: Kartierungsarbeiten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei der Bearbeitung des neuen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Illesheim, steht nun die Kartierung im Gelände an. Dazu werden vom Mittwoch 28. April bis Freitag 30. April im Gemeindegebiet Mitarbeiter des Planungsbüros „TEAM 4“ aus Nürnberg unterwegs sein.

Ich möchte Sie über die Kartierungsarbeiten vorab informieren, da es schon häufiger vorgekommen ist, dass besorgte Anwohner die Polizei gerufen haben.

Die Mitarbeiter des Planungsbüros sind mit folgenden Autos unterwegs:

  • Fiat 500L        Kennzeichen: N GB 5005

  • Peugeot 308   Kennzeichen: N HW 307

Zur Mitteilung des Bürgermeisters (PDF).

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23.04
2021

Landratsamt: Infektionsschutzmaßnahmen

Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Für den Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim wird gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) festgestellt, dass am maßgeblichen Stichtag, Freitag, 23. April 2021 der Inzidenzwert von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 liegt.

Daraus ergeben sich für die kommende 17. Kalenderwoche folgende Rechtsfolgen:

  1. Es findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt.

    Es findet in an allen weiteren Schulen und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

  2. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Es findet lediglich Notbetreuung statt.

    Damit ergeben sich keine Änderungen zur vorangegangenen 16. Kalenderwoche.

Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Haupteingang des Landratsamts Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch und zusätzlich gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am 23. April 2021 auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Amt & Verwaltung/ Veröffentlichungen nach Art. 27 a BayVwVfG.

Neustadt a.d. Aisch, 23. April 2021

Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamts (PDF).

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19.04
2021

Landratsamt: Aktuelles zum Coronavirus

Aktuelles zum Coronavirus

  • Aktuelle Fallzahlen

  • Aktuelle Impfzahlen

  • Aktuelle Testzahlen

  • Testmöglichkeiten des Landkreises

  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Aktuelle Fallzahlen
Im Landkreis gibt es zum derzeitigen Stand insgesamt 3547 labordiagnostisch bestätigte Coronavirus-Fälle. Von vorgenannten Fällen sind 321 aktive Fälle, die sich in häuslicher Absonderung befinden. Im Landkreis sind 95 Menschen im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

Aktuelle Impfzahlen
Über das Impfzentrum des Landkreises wurden bislang insgesamt 23.180 Impfungen organisiert und durchgeführt, hiervon sind 16.962 Erst- und 6.218 Zweitimpfungen. Hiervon wurden insgesamt 16.805 Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech, 5.876 mit AstraZeneca und 499 mit Moderna durchgeführt.
Über die Hausarztpraxen im Landkreis wurden bisher 2.738 (Erst-)Impfungen vorgenommen.

Aktuelle Testzahlen
Seit Inbetriebnahme wurden im Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch insgesamt 6.986 PCR-Testungen durchgeführt. Von diesen Testungen fielen 237 Testergebnisse positiv aus. In der vergangenen Woche wurden täglich durchschnittlich rund 43 Testungen durchgeführt.
Seit Inbetriebnahme wurden im Schnelltestzentrum in Baudenbach insgesamt 1.405 Schnelltests durchgeführt. Von diesen Testungen fielen acht Testergebnisse positiv aus. In der vergangenen Woche wurden täglich durchschnittlich rund 59 Testungen durchgeführt.

Testmöglichkeiten des Landkreises
Der Landkreis organisiert und betreibt mit Unterstützung der örtlichen Hilfsorganisation des ASB und BRK ein (PCR-)Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch sowie ein Schnelltestzentrum in Baudenbach, Raiffeisenstr. 16.
Testungen im (PCR-)Testzentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch werden ab 16.00 Uhr durchgeführt. Am Wochenende finden im Testzentrum in Neustadt a.d.Aisch keine Testungen statt. Im Testzentrum können ausschließlich symptomfreie Personen getestet werden. Das Testangebot ist kostenfrei.
Das Schnelltestzentrum in der Gemeindehalle in Baudenbach weitet ab kommender Woche die Betreibszeiten aus. Testungen im Schnelltestzentrum können dann Montag bis Freitag von 15.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9.00 bis 14.00 Uhr stattfinden. Im Schnelltestzentrum können ausschließlich symptomfreie Personen getestet werden. Das Testangebot ist kostenfrei.
Es gilt, dass sowohl für das Testzentrum in Neustadt a.d.Aisch als auch für das Schnelltestzentrum in Baudenbach zwingend eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Termine könnten unter der Rufnummer 09161 92 6060 vereinbart werden. Die Hotline zur Terminvereinbarung ist werktags Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Über die Testangebote des Landkreises hinaus besteht bei vielen Hausärzten die Möglichkeit, eine sogenannte Schnelltestung durchführen zu lassen, es wird empfohlen, dies vorab telefonisch abzuklären. Weiter können auch Apotheken Bürgertestungen durchführen, eine Auflistung der beteiligten Apotheken ist beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abrufbar: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Zum maßgeblichen Stichtag am heutigen Freitag weist der Landkreis mit 178,2 (Stand RKI, angegebene letzte Aktualisierung 16.04.2021, 03:09 Uhr) Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen einen Inzidenzwert von über 100 auf, womit nach der derzeit geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die kommende Woche, Kalenderwoche 16, gilt:

1) Es findet in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht möglich ist, findet Wechselunterricht statt. Es findet in allen weiteren Schulen und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.

2) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Es findet lediglich Notbetreuung statt.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist unter anderem über die Internetseite des Landkreises abrufbar.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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13.04
2021

Stallpflicht für Geflügel bleibt

Noch keine Entwarnung für Geflügelhaltungen

Nach dem Auftreten erster Fälle der Geflügelpest der Variante H5N8 im vergangenen Herbst in Norddeutschland konzentriert sich das Geschehen aktuell auf den Süden und die Mitte Deutschlands. Ein Schwerpunkt liegt im Breisgau, hohe Fallzahlen werden außerdem aus dem Osten von Bayern und daran angrenzend aus Teilen Thüringens sowie aus dem Süden Hessens gemeldet. Im Landkreis gilt daher seit vier Wochen eine Stallpflicht für Geflügel, ein Ende ist nach Einschätzung von Dr. Uwe Knickel, dem Leiter der Veterinärverwaltung, derzeit nicht absehbar.

„Es ist eine Einschränkung, ganz klar“, weiß Uwe Knickel um Bedenken der Tierhalter. Er hat allerdings die Auswirkungen vor Augen, wenn ein positiver Fall im Landkreis auftritt. Ein Verdachtsfall konnte vor kurzem zwar innerhalb kurzer Zeit als Fehlalarm eingestuft werden. Bislang ist kein Fall von Geflügelpest im Landkreis bekannt. Anhand des untersuchten Nutztierbestands verdeutlicht der Veterinär jedoch, welche Konsequenzen ein akuter Ausbruch in einer Geflügelhaltung haben könnte. Rund 18.000 Tiere wären in dem konkreten Fall von der Ausweisung eines Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets betroffen gewesen, darunter waren viele kleine Haltungen, informiert Uwe Knickel. „Was das für Auswirkungen hat, ist enorm“. Das Geflügel des Hofes mit erkrankten Tieren muss getötet werden. Der Sperrbezirk ist mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb zu ziehen, der Radius des Beobachtungsgebiet liegt bei zehn Kilometern. In den Restriktionsgebieten wäre mit erheblichen Einschränkungen beim Eier- und Geflügelfleischhandel zu rechnen.

Einen positiven Aspekt hatte der Verdachtsfall für den Veterinär im Nachhinein, er zeigte den reibungslosen Ablauf und die gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, „das System funktioniert“. Der Verdachtsfall war am späten Freitagnachmittag gemeldet worden, noch am gleichen Abend wurde ein Untersuchungstermin für den folgenden Tag anberaumt, samstags gegen 14 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Die Einschätzung, die großen Geflügelzuchtbetriebe seien besonders anfällig für einen Krankheitsausbruch, hält Uwe Knickel für falsch. Bei diesen sei die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie die Verwendung von Stallkleidung, die Desinfektion von Schuhen oder auch die konsequente Vermeidung eines Kontakts von Wildtieren mit den Nutztieren gelebter Alltag. Ein größeres Risiko gehe derzeit von den kleinen Geflügelhaltungen aus, in der Vergangenheit waren Fälle von Geflügelpest im Landkreis in solchen Beständen aufgetreten.

Der Veterinär appelliert daher an Geflügelhalter, an der Aufstallungspflicht festzuhalten. Dazu gehört, den Auslauf nach oben hin mit einer Überdachung etwa mit einer Folie vor Einträgen wie Kot zu schützen. Zu den Seiten hin kann er beispielsweise mit einem engmaschigen Netz oder Zaun gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert werden. Ferner sollten Tierhalter daran denken, dass kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken verwendet wird. Zwar sei manchmal Ideenreichtum gefordert, dann ist aber trotz der anhaltenden Stallpflicht eine tierschutzgerechte Haltung möglich. Hier stehe der Tierhalter weiter in der Pflicht.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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13.04
2021

FerienFirmenTag 2021

Anmeldung jetzt für Pfingstferien möglich.

Der FerienFirmenTag bietet Schülern die Chance, sich an jeweils einem Tag in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien über einen Ausbildungsberuf zu informieren und den Betrieb kennen zu lernen. Sie erhalten bei diesem Praktikumstag vielfältige Informationen über den jeweiligen Beruf und seine Ausbildungsinhalte. Somit erleben die Schüler an den einzelnen FerienFirmenTagen den Firmenalltag "live" vor Ort und können ihre Wunschberufe ausprobieren.

Zum FerienFirmenTag kann man sich unter www.ferienfirmentag.de anmelden. Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein und eine Schule besuchen, wenn sie Betriebe in ihrer Nähe kennen lernen möchten und Interesse haben, in den, Sommerferien praktische Kenntnisse und Informationen über interessante Berufe zu erfahren. Die
Teilnahme ist natürlich kostenlos!

Seit einiger Zeit haben wir unser Angebot unter www.ferienfirmentag.de noch ausgeweitet. Neben dem bekannten FerienFirmenTag bieten wir auch eine Praktika- und eine
Ausbildungsanfrage an. Schüler können dabei eine Anfrage-E-Mail für einen bestimmten Zeitraum (beim Praktikum), bzw. für ein Ausbildungsjahr (bei Ausbildung) an den Betrieb stellen und stehen somit ab sofort mit dem „Bewerber“ in Kontakt. Alle weiteren Vereinbarungen finden zwischen dem Unternehmen und dem Schüler statt. Einfach unter www.ferienfirmentag.de nachschauen, welche Angebote für die jeweilige Schulform vorhanden sind.

Auf der Webseite registriert man sich zunächst mit der E-Mail-Adresse und folgt dann einfach den Anweisungen bzw. sucht den oder die Berufe aus, die interessant sind.

Zur Pressemitteilung des Landratsamtes (PDF).

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