08.03
2022

Bekanntmachung | Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Wasserrecht:
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein" in dem Ortsteil Illesheim über die Regenrückhaltebecken in die Aisch, Fl.Nr. 213, Gemarkung lllesheim, Gemeinde Illesheim

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az:42-6326-0015-2020-st, sowie die geprüften Antragsunterlagen liegen ab 21.03.2022 zwei Wochen lang bis einschließlich 04.04.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim (1. Stock, Zi.Nr. 27), und im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße l, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 214) aus. Einsichtnahme ist nur
nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden möglich (fut. 69 Satz2 BayWG, Art.73 Abs. 3 Satz I BayVwVfG)

Der Bescheid, die Antragsunterlagen (soweit digital vorhanden) und dieser Bekanntmachungstext sind auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/erl27a.

Aus technischen Gründen konnten die Prüf- und Genehmigungseintragungen nicht in den digitalen Plansatz übertragen werden. Die vollständigen Planunterlagen liegen in Papierform für Sie zur Einsicht bereit.

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az.: 42-6326-0015-2020-st, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art.69 Satz2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art.74 Abs.4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)).

Ansprechpartner im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim:

Herr Stier, Tel.: 09161-924205

Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim :
Herr Kett, Tel.: 09843-30921 oder Herr Käser, Tel.: 09843-30927

Hinweis:
Die jeweils aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511Ansbach
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

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28.02
2022

22. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 07.03.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2022

  2. Bauleitplanung der Stadt Burgbernheim; Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 31 "Sondergebiet Edeka"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden

  3. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim; 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40.1 "Wohnpark südlich Weinturm"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

  4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021

  5. Bauhof der Gemeinde Illesheim; Ersatzbeschaffung für einen Aufsitzrasenmäher

  6. Errichtung von Dachflächenphotovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden; Bauhof, Gemeindehalle Westheim; Vergabe der Arbeiten

  7. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Illesheim vom 20.05.2020

  8. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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28.02
2022

Das Mitteilungsblatt März/April

Hier finden Sie die 82. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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23.02
2022

Mikrozensus 2022 gestartet

Größte jährliche Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2022“ startet – 60 000 Haushalte in Bayern werden befragt
Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensus-gesetz eine Auskunftspflicht.
Die gewonnenen Daten sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Fürth. Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen“ im Mittel-punkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm, dann zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschafts-statistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.

60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird postalisch vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für das telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus

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14.02
2022

Flurgänge der Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim

Die Siebenereien Illesheim, Sontheim, Urfersheim und Westheim führen am 01.04. und 02.04. oder am 07.04. und 08.04.2022 Flurgänge durch.

Begangen werden die Fluren:

  • Siebenerei Illesheim (Obmann Gerhard Grau)
    westlich der Ortschaft bis zum Wiebelsheimer Weg

  • Siebenerei Sontheim (Obmann Johann Rossel)
    nördlich der Panzerstraße (Riedbuck, Walsbrunnen usw.)

  • Siebenerei Urfersheim (Obmann Erwin Strauß)
    nördlich vom „Krummen Weidenweg“ bis zur Flurgrenze nach Ottenhofen und nördlich des „Krautfeldweges“ bis zur Flurgrenze nach Illesheim und Westheim

  • Siebenerei Westheim (Obmann Gerhard Enßner)
    vom Anspannsgraben bis zum Holzweg, einschließlich der Hutteile.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Grenzzeichen aufzudecken und eventuell fehlende oder schadhafte Steine rechtzeitig vor dem Flurgang bei den Obmännern anzuzeigen.

Ausdrücklich weisen die Siebener darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.

Die Pächter sind von den Verpächtern zu verständigen.

Illesheim, 11.02.2022
Gemeinde Illesheim

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31.01
2022

LRA: Mobile Problemmüllsammlung | Termine 2022

Am 01.03.2021 von 11:00 bis 11:45 Uhr findet die Mobile Problemmüllsammlung an der Schwarzscheune (Ende der Schlossstraße), Illesheim, statt. Die weiteren Termine der mobilen Problemmüllsammlungen im Landkreis können sie dem entsprechenden PDF entnehmen. Das Problemabfälle A-Z informiert sie, welche Stoffe angenommen werden.

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24.01
2022

21. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 31.01.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2021

  2. Breitbandversorgung in der Gemeinde Illesheim; aktueller Sachstandsbericht durch die Corwese GmbH zum Wechsel in das Bundesverfahren; Festlegung des weiteren Vorgehens

  3. Neubau eines Feuerwehrhauses in Illesheim; Vorstellung des aktuellen Planungs-stands

  4. Kindertageseinrichtung "Der gute Hirte"; Erweiterung; Vorstellung des aktuellen Planungsstands; Durchführungsbeschluss

  5. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Hohenloher Bogen 13 in Illesheim

  6. Bauantrag; Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten und Umbau der vorhandenen Garage auf dem Anwesen Sontheim

  7. Flurneuordnung Ickelheim; Erneuerung des gemeindlichen Feldweges Fl.Nr. 1805 Gemarkung Westheim im Zuge des Wegebaus im Verfahren TG Ickelheim 3; Ausbaustandard

  8. Bauleitplanung des Marktes Obernzenn; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 "Haus für- und miteinander Sorge tragen" des Marktes Obernzenn; Beteiligung der Nachbarge-meinden; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  9. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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18.01
2022

BRK: Blutspende-Termine Februar

Das Bayerische Rote Kreuz bietet neue Blutspende-Termine in Bad Windsheim und Burgbernheim an:

Bad Windsheim 
Datum:07. Februar 2022 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim
Burgbernheim 
Datum:18. Februar 2022 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:00 Uhr
Ort:Grund- und Mittelschule, Schulstraße 2, Burgbernheim
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10.01
2022

Erörterungstermin: Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Bekanntmachung
Wasserrecht und des Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz;
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein", lllesheim

Erörterungstermin

Die Gemeinde lllesheim beantragte beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein".

Der Erörterungstermin findet am

26.01.2022, 9:00 Uhr

im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
(Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Alsch, Zi. A214) statt.

Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG). Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/qr/27a

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind neben Behörden und Vorhabensträger nicht nur die Einwenden sondern auch alle (materiell) Betroffenen.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG). Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen (Art. 14 BayVwVfG). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen von der Erörterung ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.

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10.01
2022

VG Burgbernheim: Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung
zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz


Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  • A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

  • B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

  • C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  • D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  • E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungsspeffen können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

VG Burgbernheim - Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim

Öffnungszeiten:

Mo - Fr08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.burgbernheim.de.

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