02.08
2021

Landratsamt: Abkochgebot teilweise aufgehoben

Ausnahme gilt für die Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile

Das Abkochgebot für Trinkwasser, das am Freitag, 16. Juli 2021, für Teile des Landkreises erhoben werden musste, wird mit Ausnahme der Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile aufgehoben. Die aktuellen Befunde der Ortsnetzbeprobungen in den bislang betroffenen Gemeinden Bad Windsheim, Burgbernheim, Gallmersgarten, Illesheim, Ipsheim, Obernzenn und der US Army Garrison Ansbach wurden zwischenzeitlich dem Gesundheitsamt übermittelt, auf Basis dieser Daten hebt das Gesundheitsamt die Abkochanordnung auf.

Ausnahme ist die Gemeinde Marktbergel inklusive deren Ortsteile, auf Grund einer Beschädigung des Probegefäßes musste in diesem Fall eine neue Wasserprobe entnommen werden. Bis dem Gesundheitsamt deren Untersuchungsergebnis vorliegt, sollen die Bürgerinnen und Bürger ihr Leitungswasser weiterhin vor Gebrauch zur Zubereitung von Nahrung, zur Reinigung offener Wunden oder auch zum Zähneputzen abkochen.

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02.08
2021

Landratsamt: NEA Mobil startet

Der offizielle Betriebsstart des landkreisweiten Bedarfsverkehres NEA Mobil fand am gestrigen Sonntag, den 1. August, statt. Die Fahrzeuge des NEA Mobil sind seit dem heutigen Montagmorgen, den 2. August, auf den Straßen im Landkreis für die Bürgerinnen und Bürger unterwegs.

Ein wesentlicher Baustein des landkreisweiten Bedarfsverkehrskonzeptes ist die digitale Buchungs- und Dispositionsmöglichkeit des NEA Mobil: hierfür steht nun die NEA Mobil App bereit!

Die NEA Mobil App ist sowohl im Apple App Store als auch im Google Play Store verfügbar und kann dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Wie vorgesehen kann das NEA Mobil bis zu 24 Stunden im Voraus für Fahrten gebucht werden. Die ersten Buchungen über die NEA Mobil App können somit zum offiziellen Betriebsstart am Sonntag, den 1. August eingegeben werden. Die telefonische Buchungsmöglichkeit über die Buchungszentrale des NEA Mobil steht dann planmäßig ab Montag, den 2. August zur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit der Firma ioki GmbH, welche auch die auf den Landkreis angepasste NEA Mobil App entwickelt hat, ist ein kurzer Erklärfilm zum NEA Mobil und zur NEA Mobil App entstanden. Der Erklärfilm kann über den YouTube-Kanal Frankens Mehrregion frei aufgerufen und angesehen werden. Zum YouTube-Kanal gelangen Sie über diesen Link: NEA Mobil - bequem buchen, flexibel fahren - YouTube

Außerdem finden Sie den kurzen Erklärfilm zum NEA Mobil verlinkt über die Internetseite des Landratsamtes unter Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: NEA Mobil - landkreisweiter Bedarfsverkehr (kreis-nea.de) wie auch unter NEA Mobil startet - Frankens Mehrregion (frankens-mehrregion.de).

Damit sich die Bevölkerung von den Vorzügen des NEA Mobil – bequem buchen, flexibel fahren – selbst überzeugen kann, gilt in der ersten Betriebswoche des NEA Mobil vom Montag, den 2. August bis einschließlich Samstag, den 7. August eine besondere Tarifaktion. In dieser Woche wird für die Nutzung des NEA Mobil auf den regulären VGN-Tarif verzichtet, womit für Fahrten lediglich der entsprechende Zuschlag zu entrichten ist.

Weitere Informationen zum neuen Angebot des NEA Mobil finden Sie auch unter www.neamobil.de.

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23.07
2021

Landratsamt: Hochwasserschäden | Finanzhilfen für Betroffene

Finanzhilfeaktion des Freistaats Bayern - für Privatpersonen

Der Freistaat Bayern hat nun die Finanzhilfeaktion gestartet.

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat": max. bis zu 5.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500Euro.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden": max. bis zu 10.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro.

Die Antragsformulare und Richtlinien dafür finden Sie unten in den Downloads. Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Sollten existenzgefährdende Schäden eingetreten sein besteht die Möglichkeit, aus dem Härtefonds Finanzmittel zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender und es müssen entsprechende Kostenvoranschläge dazu vorgelegt werden. Außerdem werden dann unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post an die Kreisfinanzverwaltung (Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt), per Fax an 09161 92-1060 oder an die E-Mail-Adresse  (Unterschrift jeweils nicht vergessen!).

Weitere Auskünfte geben Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung, Herr Schneider Tel. 09161 92-1201 oder Herr Betz, Tel. 09161 92-1202.

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16.07
2021

Abkochgebot für das Trinkwasser Gemeinde Illesheim

Das Gesundheitsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim hat heute, am 16.07.2021, eine Abkochanordnung in den Gemeinden der Fernwasserversorgung im südwestlichen Teil des Landkreises Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim erlassen.

Hinsichtlich der Chlorung von Trinkwasser und dem Abkochgebot hat die Fernwasserversorgung aktuelle Fragen und Antworten (FAQ) auf der Homepage www.fernwasser-franken.de  bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Herunterladen:

Abkochgebot

Pressemitteilung der Fernwasserversorgung Franken

Liste der betroffenen Gemeinden

Fragen und Antworten zur Abkochanordnung

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15.07
2021

15. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 22.07.2021

  1. Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Illesheim; Vorstellung der geplanten Anlagen durch die Antragsteller

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07.07
2021

14. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 14.07.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2021

  2. Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Illesheim;
    a) Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2020
    b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020

  3. Kindertageseinrichtung "Der gute Hirte"; Bedarfsfeststellung; Durchführungsbeschluss; Einholung Planungsleistungen

  4. Errichtung von Dachflächenphotovoltaikanlage auf gemeindlichen Gebäuden; Grundsatzbeschluss

  5. Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Illesheim; Festlegung von Kriterien für die Zulassung von Anlagen

  6. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses im Norden des Anwesens Sontheim 16

  7. Bauantrag; Errichtung einer Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flnr. 1815, Gemarkung Westheim, im Außenbereich Sontheims

  8. Bauleitplanung des Marktes Obernzenn; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Nr. 20/2021 "PV Freiflächenanlage Esbach Himmelreich" sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB

  9. US-Wohnsiedlung; erneute Beratung über das weitere Vorgehen

  10. Gemeindehalle Westheim; Fortschreibung des Benutzungsvertrages

  11. Gemeindehaus Sontheim; Anschluss an die "Nahwärme Sontheim"; Abschluss eines Wärmeliefer- und Abnahmevertrages

  12. Antrag der Freien Wähler Illesheim auf Gewährung eines Kostenzuschusses für Desinfektions- und Hygienemittel für die Kindertageseinrichtung

  13. Vorstellung des gemeindlichen Behinderten- und Seniorenbeauftragten Herrn Detlef Kugler

  14. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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05.07
2021

Das Mitteilungsblatt Juli/August 2021

Hier finden Sie die 78. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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30.06
2021

Auszeit für die Seele – im Juli dürfen die Naturpark-Ranger*innen wieder durch die Natur führen

Ab dem kommenden Wochenende gibt es nach der pandemiebedingten langen Auszeit wieder Veranstaltungen des Naturpark Frankenhöhe. Interessierte können während der Führungen mit den Naturpark-Ranger*innen und den Naturpark-Partner*innen die schöne Natur der Frankenhöhe genießen und die Seele baumeln lassen.

Für alle Führungen gilt: Tragen Sie wetterangepasste Kleidung, bringen Sie etwas zu trinken mit und melden Sie sich unter info@naturpark-frankenhoehe.de oder unter 09803 93 26 202 an.

Sonntag, 04.07.2021, 15 Uhr
„Kräutergeschichten“ mit Rosi Goldbach

Spitzwegerich, der „König des Weges“, Schafgarbe (Achillea millefolium) „ein Kraut für echte Helden“. Viele Pflanzen haben ihre eigene Geschichte, die sie uns bei einem kleinen Spaziergang auf dem barrierefreien Wanderweg oberhalb von Colmberg verraten. Auch über ihre Heilwirkung und vielseitige Verwendungsmöglichkeiten werden Sie einiges erfahren. Tauchen Sie mit ein in die geheimnisvolle Welt der Kräuter.
Treffpunkt: Colmberg, Parkplatz „Barrierefreier Wanderweg“, Strecke 1-2 km, Dauer 2 Std.

Samstag, 17.07.2021, 15 Uhr
„Waldbaden: den Wald als Kraftquelle nutzen“ mit Petra Stegmüller

Petra Stegmüller, zert. Kursleiterin für Waldbaden und Waldtherapie, begleitet uns bei dieser Art der Gesundheitsvorsorge. Ein angeleitetes, dreistündiges Waldbad erhöht bereits nachweislich die Anzahl der Killerzellen und stärkt das Immunsystem. An verschiedenen Stationen erfahren wir mehr über die Heilkraft des Waldes. Wir werden still, schleichen fast, auf leisen Sohlen spüren wir den moosigen Waldboden. Wir bleiben im Hier stehen. Wir wollen ja das Jetzt nicht erschrecken. Wie ein Kind staunen, riechen, atmen wir den süßlichen Duft des Waldes. Wir genießen den Moment, erfrischen die Seele und schalten den Geist auf Empfang.
Mitzubringen ist festes Schuhwerk (zum Teil natürl. Waldboden); Witterungsangepasste
Kleidung; evtl. Sitzunterlage und Zeckenschutz.
Treffpunkt: Wettringen, Wanderparkplatz am Hardweiher, Länge 2 km, Dauer 3 Std.

Samstag, 24.07.2021, 14 Uhr
„Die Huteschweine von Dottenheim“ mit den Naturpark-Ranger*innen

Die Tradition des Hutewaldes wird in Dottenheim aufrecht erhalten. In den alten Eichenwäldern tummeln sich wie anno dazumal verschiedene Schweinerassen und ernähren sich von dem was der Wald hergibt. Da bewahrheitet sich das Sprichwort "Auf Eichen wachsen die besten Schinken". Wir besuchen die Waldweiden und lassen uns diese neue alte Bewirtschaftungsform erklären.
Treffpunkt: Dottenheim, Bahnhof, Länge 5 km, Dauer 3 Std.

Sonntag, 25.07.2021, 14 Uhr
„Obernzenner See-Rallye“ mit den Naturpark-Ranger*innen

Mit der App „Lauschtour“ entdecken wir spannende Naturphänomene rund um den Obernzenner See: Von Luxushotels für Insekten bis zu Bäumen, die schnorcheln können.Wir sind in Kleingruppen individuell unterwegs, suchen die Stationen und lösen die Rätsel und Aufgaben.
Mitzubringen ist ein Smartphone pro Gruppe mit bereits heruntergeladener App „Lauschtour“.
Treffpunkt: Obernzenn, Parkplatz bei Campingplatz am See, Länge 1-2 km, Dauer 2 Std.

Samstag, 31.07.2021, 10 Uhr
„Survivaltraining und Überlebensübung in der Wildnis“ mit Uli Pelzeter

Im Rahmen einer gemütlichen Wanderung werden wir mit Uli Pelzeter (Wanderführer) die wichtigsten Grundlagen zum Überleben in der Wildnis erlernen. Die bedeutenden Aspekte des Überlebens sind Wärmeerhaltung, Wassergewinnung, Nahrungsbeschaffung, Groborientierung und der Bau von Notunterkünften. Diese fundamentalen Praktiken des Survivaltrainings werden wir erfahren und selbst praktisch umsetzen.
Mitzubringen ist eine Brotzeit für eine Vesperpause.
Treffpunkt: Equarhofen (Simmershofen), Kirche, Länge 7 km, Dauer 6 Std.

Informationen zu den Erlebnistouren finden sich auch auf der Website des Naturparks: https://www.naturpark-frankenhoehe.de/Veranstaltungen.html

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29.06
2021

VG Burgbernheim: Stellenausschreibung Bauamt

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim sucht aufgrund des altersbedingten Ausscheidens eines Kollegen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Leiter (m/w/d) für das Sachgebiet Bauverwaltung.

Das künftige Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • fachliche Leitung und Koordination des Bauamts

  • Beratung privater und gewerblicher Bauherrn

  • Durchführung von Bauleitplanverfahren einschließlich der Gestaltung städtebaulicher Verträge

  • Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen und Anträgen auf isolierte Befreiung

  • Beitragswesen

  • Ausschreibungen und Vergaberecht

Wir erwarten:

  • Beamter der dritten Qualifikationsebene (m/w/d) oder

  • Verwaltungsfachwirt (ALII/BLII) (m/w/d)

  • Berufserfahrung in der Bauverwaltung

  • Hohes Maß an Eigenverantwortung

  • Selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Organisationsgeschick

  • Belastbarkeit und sicheres Auftreten

  • Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

Wir bieten:

  • einen sicheren unbefristeten Vollarbeitsplatz im Rahmen eines vielseitigen, verantwortungsvollen Aufgabenbereichs

  • leistungsgerechte Bezahlung unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes

  • gleitende Arbeitszeit

  • Gestaltungsmöglichkeiten im eigenverantwortlichen Arbeitsbereich

  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis zum 26.07.2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim bzw. R.Kett@burgbernheim.de.  Zusätzliche Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Kett (Tel.Nr. 09843/309-21).

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.burgbernheim.de/Rathaus&Bürgerservice/Datenschutz.

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16.06
2021

Landratsamt: Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Seit 19. März 2019 ist der sog. Pflichtumtausch von Führerscheinen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Demnach ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem in nachfolgender Tabelle genannten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber unabhängig davon bestehen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine, Ausstellungsdatum Nr. 4a Vorderseite Führerschein):

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Seit 19.01.2013 werden Kartenführerscheine mit einem Ablaufdatum von 15 Jahren ausgestellt (Nr. 4b Vorderseite Führerschein) und sind damit nach diesem 15-jährigem Zeitraum ebenfalls zu erneuern.

Anträge für den Umtausch erhalten Sie in der Führerscheinstelle im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, in den Außenstellen der Zulassung und hier: Für die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beiliegender Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins (vollständig ausgefüllt)

  • ein biometrisches Lichtbild

  • Ihr bisheriger Führerschein (im Original)

  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes (in der Regel Personalausweis)

  • die Gebühr i.H.v. 30,30 € (bar oder mit EC-Karte)

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 09161 92 90900 in der Fahrerlaubnisbehörde, um Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen oben genannten erforderlichen Unterlagen persönlich abzugeben.

In Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin wird der Direktversand von EU-Kartenführerscheinen durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angeboten. Ein großer Vorteil ist, dass ein zusätzlicher Gang zur Führerscheinabholung in der Fahrerlaubnisbehörde in Neustadt a.d.Aisch oder einer Außenstelle nicht mehr notwendig ist. Sie erhalten Ihren neuen Führerschein direkt und bequem nach Hause.

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