Aktuelles aus Illesheim und den Ortsteilen
Was gibts Neues in der Gemeinde und aus der Amtsstube.
2022
Erörterungstermin: Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Bekanntmachung
Wasserrecht und des Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz;
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein", lllesheim
Erörterungstermin
Die Gemeinde lllesheim beantragte beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Mittleres Flürlein".
Der Erörterungstermin findet am
26.01.2022, 9:00 Uhr
im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
(Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Alsch, Zi. A214) statt.
Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG). Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/qr/27a
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind neben Behörden und Vorhabensträger nicht nur die Einwenden sondern auch alle (materiell) Betroffenen.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG). Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen (Art. 14 BayVwVfG). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen von der Erörterung ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.
2022
VG Burgbernheim: Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung
zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungsspeffen können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
VG Burgbernheim - Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim
Öffnungszeiten:
| Mo - Fr | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.burgbernheim.de.
2022
Das Mitteilungsblatt Januar/Februar

Hier finden Sie die 81. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.
2021
Brennholz für Selbstwerber

Die Gemeinde Illesheim vergibt dieses Jahr wieder Brennholz an Selbstwerber. Die Holzschläge befinden sich im Gemeindewald bei Sontheim.
Am Sonntag, den 19. Dezember 2021, um 9:00 Uhr werden hier die Parzellen vergeben. Treffpunkt ist am Flurweg zum Gemeindewald. Unser Bauhofmitarbeiter Stefan Seeg wird die Einweisung vornehmen.
Voraussetzung ist natürlich von den Interessenten ein gültiger Motorsägen Lehrgang, sowie eine komplette Schutzausrüstung für Motorsägen Führer (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe).
Das Holz muss an der Rückegasse so aufgesetzt werden, dass es problemlos auf gemessen werden kann.
Der Ster Weichholz wird mit 10 € und der Ster Hartholz mit 20 € berechnet.
Interessenten können sich telefonisch direkt an unseren Bauhofmitarbeiter Stefan Seeg unter 0170/35366394 wenden.
Rückfragen können natürlich auch an mich unter 09841/8858 gestellt werden.
Bürgermeister Scheibenberger
2021
VG Burgbernheim: Ladung zur Gemeinschaftsversammlung

Einladung zur 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim am Montag, dem 13.12.2021 um 19:00 Uhr Aula der Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel
Öffentliche Sitzung
Besichtigung der Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel, insbesondere der neu geschaffenen digitalen Infrastruktur
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2021
Erlass der Haushaltssatzung und Festlegung des Haushaltsplans mit Stellen- und Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim für das Haushaltsjahr 2022
Grund- und Mittelschule Burgbernheim-Marktbergel; Austausch Brandschutztüren; Vergabe der Leistungen
Vollzug des Personenstandswesens; Widmung der "Alten Schule" in Mörlbach als Trauraum für standesamtliche Trauungen
Sonstiges
2021
20. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 06.12.2021
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2021
Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark Sontheim" mit 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens; Billigung des Vorentwurfs; Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBBauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 Sondergebiet "Solarpark Illesheim" mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens; Billigung des Vorentwurfs; Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBVorbereitung und Aufstellung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2022; Maßnahme: Allianz Burgbernheim; Jahresanmeldung
Neubau einer gemeinsamen Schafscheune; aktueller Sachstandsbericht
Informationen des Bürgermeisters
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.
2021
ABSAGE | Bürgerversammlung am 22.11.2021

Die Bürgerversammlung für die Gesamgemeinde Illesheim am Montag, 22.11.2021, ist abgesagt.
2021
Absage | Adventsmarkt 2021 in Illesheim
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Der Illesheimer Adventsmarkt am 20. November 2021 findet NICHT statt. Wegen der rasant steigenden Corona-Zahlen hat sich die Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Illesheim dazu entschlossen, den geplanten Illesheimer Adventsmarkt abzusagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis im Namen der Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Illesheim
2021
Bücherbus-Fahrplan für das Schuljahr 2021/2022

Ausleihtag: Donnerstag
- 20.01.2022
- 10.02.2022
- 10.03.2022
- 31.03.2022
- 05.05.2022
- (26.05.2022 entfällt: Feiertag)
- 30.06.2022
- 21.07.2022
Bücherbus-Fahrplan Strecke 9
| Burgbernheim | 08.30 – 12.00 Uhr | Schule |
| Burgbernheim | 13.15 – 13.30 Uhr | Marktplatz |
| Muna-Marktbergel | 13.45 – 14.00 Uhr | Bushaltestelle |
| Marktbergel | 14.10 – 14.40 Uhr | Rathaus |
| Ottenhofen | 14.45 – 15.00 Uhr | Ortsmitte |
| Illesheim | 15.10 – 15.30 Uhr | Kirche |
| Wiebelsheim | 15.40 – 15.55 Uhr | Feuerwehrhaus |
| Erkenbrechtshofen | 16.15 – 16.30 Uhr | Ortsmitte |
| Krautostheim | 16.45 – 17.10 Uhr | Bushaltestelle Waage |
2021
BRK: Blutspende-Termin November

Das Bayerische Rote Kreuz bietet einen neuen Blutspende-Termin für Bad Windsheim an:
| Bad Windsheim | |
|---|---|
| Datum: | 22. November 2021 | Montag |
| Uhrzeit: | 16:45 - 20:45 Uhr |
| Ort: | AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim |


