29.06
2021

VG Burgbernheim: Stellenausschreibung Bauamt

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim sucht aufgrund des altersbedingten Ausscheidens eines Kollegen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Leiter (m/w/d) für das Sachgebiet Bauverwaltung.

Das künftige Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • fachliche Leitung und Koordination des Bauamts

  • Beratung privater und gewerblicher Bauherrn

  • Durchführung von Bauleitplanverfahren einschließlich der Gestaltung städtebaulicher Verträge

  • Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen und Anträgen auf isolierte Befreiung

  • Beitragswesen

  • Ausschreibungen und Vergaberecht

Wir erwarten:

  • Beamter der dritten Qualifikationsebene (m/w/d) oder

  • Verwaltungsfachwirt (ALII/BLII) (m/w/d)

  • Berufserfahrung in der Bauverwaltung

  • Hohes Maß an Eigenverantwortung

  • Selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Organisationsgeschick

  • Belastbarkeit und sicheres Auftreten

  • Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

Wir bieten:

  • einen sicheren unbefristeten Vollarbeitsplatz im Rahmen eines vielseitigen, verantwortungsvollen Aufgabenbereichs

  • leistungsgerechte Bezahlung unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes

  • gleitende Arbeitszeit

  • Gestaltungsmöglichkeiten im eigenverantwortlichen Arbeitsbereich

  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis zum 26.07.2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim bzw. R.Kett@burgbernheim.de.  Zusätzliche Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Kett (Tel.Nr. 09843/309-21).

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.burgbernheim.de/Rathaus&Bürgerservice/Datenschutz.

Weiterlesen
16.06
2021

Landratsamt: Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Seit 19. März 2019 ist der sog. Pflichtumtausch von Führerscheinen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Demnach ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem in nachfolgender Tabelle genannten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber unabhängig davon bestehen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine, Ausstellungsdatum Nr. 4a Vorderseite Führerschein):

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Seit 19.01.2013 werden Kartenführerscheine mit einem Ablaufdatum von 15 Jahren ausgestellt (Nr. 4b Vorderseite Führerschein) und sind damit nach diesem 15-jährigem Zeitraum ebenfalls zu erneuern.

Anträge für den Umtausch erhalten Sie in der Führerscheinstelle im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, in den Außenstellen der Zulassung und hier: Für die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • beiliegender Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins (vollständig ausgefüllt)

  • ein biometrisches Lichtbild

  • Ihr bisheriger Führerschein (im Original)

  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes (in der Regel Personalausweis)

  • die Gebühr i.H.v. 30,30 € (bar oder mit EC-Karte)

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 09161 92 90900 in der Fahrerlaubnisbehörde, um Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen oben genannten erforderlichen Unterlagen persönlich abzugeben.

In Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin wird der Direktversand von EU-Kartenführerscheinen durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angeboten. Ein großer Vorteil ist, dass ein zusätzlicher Gang zur Führerscheinabholung in der Fahrerlaubnisbehörde in Neustadt a.d.Aisch oder einer Außenstelle nicht mehr notwendig ist. Sie erhalten Ihren neuen Führerschein direkt und bequem nach Hause.

Weiterlesen
11.06
2021

Landratsamt: FerienFirmenTag 2021

Anmeldung jetzt für Sommerferien möglich.

Der FerienFirmenTag bietet Schülern die Chance, sich an jeweils einem Tag in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien über einen Ausbildungsberuf zu informieren und den Betrieb kennen zu lernen. Sie erhalten bei diesem Praktikumstag vielfältige Informationen über den jeweiligen Beruf und seine Ausbildungsinhalte. Somit erleben die Schüler an den einzelnen FerienFirmenTagen den Firmenalltag "live" vor Ort und können ihre Wunschberufe ausprobieren.

Zum FerienFirmenTag kann man sich unter www.ferienfirmentag.de anmelden.

Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein und eine Schule besuchen, wenn sie Betriebe in ihrer Nähe kennen lernen möchten und Interesse haben, in den, Sommerferien
praktische Kenntnisse und Informationen über interessante Berufe zu erfahren. Die Teilnahme ist natürlich kostenlos!

Bereits im dritten Jahr wird unter www.ferienfirmentag.de ein erweitertes Angebot angeboten. Neben dem bekannten FerienFirmenTag gibt es auch eine Praktika- und eine
Ausbildungsanfrage an. Schüler können dabei eine Anfrage-E-Mail für einen bestimmten Zeitraum (beim Praktikum), bzw. für ein Ausbildungsjahr (bei Ausbildung) an den Betrieb stellen und stehen somit ab sofort mit dem „Bewerber“ in Kontakt. Alle weiteren Vereinbarungen finden zwischen dem Unternehmen und dem Schüler statt.

Einfach unter www.ferienfirmentag.de nachschauen, welche Angebote für die jeweilige Schulform vorhanden sind. Auf der Webseite registriert man sich zunächst mit der E-Mail-Adresse und folgt dann einfach den Anweisungen bzw. sucht den oder die Berufe aus, die interessant sind.

Weiterlesen
11.06
2021

Landratsamt: IHK-Gründerpreis 2021

Um besonders erfolgreiche Firmengründungen auszuzeichnen, hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken 1996 den „IHK-Gründerpreis Mittelfranken“ ins Leben gerufen. Geehrt werden seitdem jedes Jahr drei junge Unternehmen, die sich seit der Gründung erfolgreich am Markt etabliert und außerdem in besonderem Maße für die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen eingesetzt haben. Der IHK-Gründerpreis soll das Gründungsklima in der Region verbessern und die Aufmerksamkeit für die Gründerszene erhöhen.

Im Fokus steht der Markterfolg der Unternehmen, der sich an Umsatz- und Gewinnzahlen sowie Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen festmacht. Die
Gründungsidee sollte innovativ sein, muss dabei aber nicht zwingend eine rein technische Neuerung sein. Weiter Kriterien sind sozial verantwortliches Unternehmerhandel sowie die Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Genauso preiswürdig sind originelle Marketingkonzepte oder innovative Formen der Unternehmensorganisation.

Bewerben können sich alle IHK-zugehörigen Unternehmen mit Hauptsitz in Mittelfranken, deren wirtschaftlicher Geschäftsbeginn nach dem 31.12.2014 erfolgt ist. Auch Nachfolger oder Firmenübernehmer können sich bewerben. Der IHK-Gründerpreis-Wettbewerb 2021 wird auf der Grundlage einer Ausschreibung durchgeführt. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 02. August 2021.

Die drei Siegerunternehmen erhalten Preisgelder in Höhe von je 10.000,-- Euro. Zudem erhalten die Sieger eine speziell designte Trophäe, eine Urkunde sowie einen zweiminütigen Kurzfilm über ihr Unternehmen. Der IHK-Gründerpreis genießt eine hohe Aufmerksamkeit und Werbewirkung. Die Ausschreibungsunterlagen sowie alle relevanten Informationen zum Wettbewerb findet man unter www.ihk-gruenderpreis-mittelfranken.de.

Weiterlesen
11.06
2021

Ladung zur Gemeinschaftsversammlung VG Burgbernheim

Öffentliche Sitzung am 21.06.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2021

  2. Vollzug des Personenstandswesens; Widmung des Pavillons am Landschaftssee und des Pavillons am Bürgergarten für standesamtliche Trauungen

  3. Sonstiges

Weiterlesen
08.06
2021

BRK: Neue Blutspende-Termine

Das Bayerische Rote Kreuz bietet zwei neue Blutspende-Termine für Marktbergel und Bad Windsheim an. Für kürzere Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf ist die
Ontine-Reservierung lhres Termins notwendig. Wir freuen uns auf Sie!

Bitte Wunschtermin reservieren:

Datum:25.06.2021 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:30 Uhr
Ort:Grundschule/Turnhalle, Roßmühlweg 15, Marktbergel

Zur Terminbuchung für Marktbergel.

 

Datum:28.06.2021 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Turnhalle, Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Bad Windsheim

Zur Terminbuchung für Bad Windsheim.

Weiterlesen
02.06
2021

Kreisjugendring: Spielmobilüberraschungstüten

Bald ist es wieder soweit und es heißt: Sommer – Sonne – Ferien! Der Kreisjugendring möchte euch auch heuer wieder abwechslungsreiche Sommerferien ermöglichen. Da das Spielmobil aufgrund der aktuellen Lage nicht durch die Gemeinden touren kann, werden wir, wie im letzten Jahr, „Spielmobilüberraschungstüten“ für alle Kinder zwischen 6 und 10 Jahren verteilen.

In der Überraschungstüte findet ihr z. B. eine Bastelanleitung für Pustestäbe mit Seifenblasen-Rezept, eine Anleitung für DIY-Kreide mit Spielvorschlägen für draußen, Anleitungen für Basteleien mit Papier, Tic-Tac-Toe für Unterwegs und eine Bastelanleitung für Schleuderbälle.

Nach der Anmeldung werden die Spimotüten in den ersten zwei Sommerferienwochen in euren Gemeinden zur Abholung bereitstehen. Den genauen Termin veröffentlicht eure Gemeinde noch.

Jetzt seid ihr gefragt: Alle Kinder zwischen 6 und 10 Jahren können sich bis zum 24. Juni 2021 bei der Gemeinde anmelden:

info@illesheim.de oder +49 9841 8858

Die Überraschungstüte ist natürlich kostenlos!

Wir wünschen euch schöne Ferien!

Euer Kreisjugendring

Weiterlesen
31.05
2021

13. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 06.07.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2021

  2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Illesheim; Vorstellung des aktuellen Planungsstands

  3. Feuerwehrhaus Illesheim; Standortfestlegung; Durchführungsbeschluss

  4. Errichtung einer Mobilfunkstation; Abschluss eines Mietvertrages mit Vantage Towers AG

  5. US-Wohnsiedlung Illesheim; weiteres Vorgehen

  6. Bauhof der Gemeinde Illesheim; Neuanschaffung eines Mulchgerätes; Vergabeentscheidung

  7. Nachträgliche Beiziehung gemeindlicher Flächen in das Flurbereinigungsverfahren Ickelheim 3

  8. Erschließung innerörtlicher Grundstücke in Sontheim mit Kanal und Wasser

  9. Errichtung eines Anbaus an das Gemeindehaus Urfersheim; Vergabe der Innen- und Außenputzarbeiten

  10. Abwasseranlage der Gemeinde Illesheim; Inlinersanierung in Westheim; Auftragsvergabe

  11. Abwasseranlage der Gemeinde Illesheim; Kanalbaumaßnahmen in Sontheim; Auftragsvergabe

  12. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

Weiterlesen
28.05
2021

Landratsamt: Außenstellen der Kfz-Zulassung wieder regulär erreichbar

Zwei Öffnungstage

Ab Anfang Juni haben die Außenstellen der Kfz-Zulassung des Landkreises in Uffenheim und Scheinfeld wieder jeweils zwei Tage pro Woche geöffnet. Öffnungstage der Außenstelle in Uffenheim an der Rothenburger Straße 34 sind montags und mittwochs, in Scheinfeld an der Hauptstraße 3 dienstags und donnerstags.

Kundenverkehr ist an den jeweiligen Tagen in der Zeit zwischen 8:00 und 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr möglich, bei hohem Kundenaufkommen können Zulassungsvorgänge bis 15:30 Uhr angenommen werden. Eine Einschränkung gilt für kommenden Donnerstag, 3. Juni 2021, die Außenstelle in Scheinfeld bleibt dann wegen des Feiertags geschlossen. Eine vorherige Anmeldung ist bei den Zulassungsstellen nicht notwendig, auch benötigen Kundinnen und Kunden keinen negativen Corona-Text, es gelten lediglich die Hygiene- und Abstandsregeln.

Weiterlesen
19.05
2021

Landratsamt: Luca App für Betriebe im Landkreis

Luca App für Betriebe im Landkreis

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim nutzt die Luca App und wird sie im Rahmen der Kontaktnachverfolgung anwenden können. Luca ist ein komplettes System, das sowohl Nutzer als auch Betreiber, Veranstalter und auch Gesundheitsämter unterstützt. Luca übernimmt die Dokumentationspflicht für Betreiber
von Gastronomiebetrieben und Kultur- und Veranstaltungsstätten. Gleichzeitig sorgt Luca durch eine datenschutzkonforme, dezentrale Verschlüsselung der Daten dafür, dass Nutzer immer die Datenhoheit behalten. Durch eine direkte Anbindung an das Gesundheitsamt wird mehrdimensionales Tracing und schnelle Clustererkennung möglich. Infektionsketten werden so schnell erkannt und gestoppt.

Luca hilft Unternehmen dabei, die Kontaktinformationen der Gäste und Kunden einfach zu erfassen und sie gleichzeitig sicher zu speichern. Die Gästelisten kann nur das Gesundheitsamt wieder entschlüsseln. Und auch nur, wenn es der Betrieb erlaubt.

Was müssen Sie als Unternehmen tun, um die Luca-App einzusetzen?

Notwendige Schritte:

  • Registrieren Sie sich bei der Luca-App (www.luca-app.de). Dies ist, wie der Gebrauch, kostenfrei.

  • Laden Sie den "privaten Schlüssel" herunter und speichern Sie ihn sehr sicher. Er ist unverzichtbar, um im Falle eines Falles die Daten Ihres Standortes an das Gesundheitsamt zu übertragen.

  • Legen Sie einen oder mehrere Standorte an und wählen die Art des Standortes, also beispielsweise Einzelhandel oder Gastronomie

  • Legen Sie bei Bedarf einzelne Bereiche Ihres Standortes an, zum Beispiel in Räume oder Tische unterteilen.

  • Nun können Sie für jeden einzelnen Bereich einen QR-Code ausdrucken.

  • Sie können einen automatischen Check-Out aktivieren. Dazu muss der Radius des Standortes eingegeben werden. Sobald die Gäste diesen Bereich verlassen, sind sie ausgecheckt.

Wählen Sie, wie Sie Ihre Gäste einchecken wollen:

  • Sie erledigen dies selbst mit einem QR-Scanner

  • Die Gäste checken selbst ein, indem sie den QR-Code scannen.

  • Sie lassen ein Kontaktformular manuell ausfüllen.

Beim Check-in werden die Daten verschlüsselt durch einen QR-Code übermittelt. Betreiber können die persönlichen Daten zu KEINEM Zeitpunkt lesen oder entschlüsseln. Vielmehr versiegelt der Veranstalter diese noch einmal.

Im Infektionsfall kann man ganz einfach die Historie in der Luca App mit dem Gesundheitsamt teilen. Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im Luca System freizugeben. Gibt der Veranstalter die Check-ins frei, kann NUR das Gesundheitsamt die Daten entschlüsseln und
Kontaktpersonen informieren.

Weitere Informationen und die Anmeldung erhalten Sie unter www.luca-app.de. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Tel.: 09161 – 92 1410 oder E-Mail: wirtschaft@kreis-nea.de zur Verfügung.

Weiterlesen