25.10
2021

18. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 04.10.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2021

  2. Breitbandversorgung in der Gemeinde Illesheim; aktueller Sachstandsbericht durch die Corwese GmbH; weiteres Vorgehen

  3. Einrichtung von Familienstützpunkten im Landkreis; Einvernehmen der Gemeinde zur Bewerbung des Trägers der Kindertageseinrichtung

  4. Bauantrag; Abbruch eines Nebengebäudes und Teilumbau der Scheune zur Wohnnutzung auf dem Anwesen Sontheim 18

  5. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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08.09
2021

Bundestagswahl 2021: Wahlbekanntmachung

In der Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 26.09.2021 finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wahltag. Wo befinden sich die Wahllokale? Wie lange haben sie geöffnet? Die Antworten finden Sie in dem bereitgestellten PDF-Dokument.

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07.09
2021

Landratsamt: Ausbildungsplatzbörse 2021

Mit vorsichtigen Optimismus wagen wir es für dieses Jahr wieder unsere allseits beliebte und immer stark frequentierte Ausbildungsplatzbörse zu planen. Nach dem derzeitigen Stand wird die Präsenzmesse am Samstag, 9. Oktober 2021, von 10.00 – 15.00 Uhr, wie gewohnt in der Markgrafenhalle in Neustadt a. d. Aisch stattfinden. Auf der Messe besteht Maskenpflicht (medizinische Maske) und es gilt die 3G-Regel. Da alle Schüler als getestet gelten, bitten wir die Begleitpersonen einen Nachweis mitzubringen. Im Eingangsbereicht werden die Kontaktdaten erfasst, dies geschieht durch die Luca-App oder durch ausliegende Listen. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Regelungen zu Beginn der Veranstaltung (Internet + Tageszeitung). Ausbildende Unternehmen, Institutionen und berufsbildende Schulen bieten hier Jugendlichen und deren Eltern die einmalige Möglichkeit, sich direkt vor Ort aus erster Hand über Berufsbilder, Ausbildungsstätten, spätere Übernahme- und Karrierechancen usw. in zwangloser Atmosphäre beraten zu lassen und erste Kontakte zu knüpfen. Nicht selten werden auch die begehrten Praktikumsplätze direkt auf der Ausbildungsplatzbörse gleich fest vergeben.

Rund 70 Aussteller präsentieren auf der Messe eine große Auswahl verschiedenster Berufsbilder aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen und ermöglichen so, auch dank umfangreicher Informationen zum Ausbildungskonzept, einen guten Einblick in den Ausbildungsablauf. Zu rund 170 verschiedenen Berufen und Ausbildungswegen stehen die Ausbilder|innen Rede und Antwort. Zudem berichten die anwesenden Auszubildenden der Unternehmen hautnah über ihre Erfahrungen in Theorie und Praxis auf dem Weg zum erfolgreichen Berufsabschluss. Egal ob man sich für den Bereich Handwerk, Soziales und Pflege, kaufmännische Berufe, Chemie, Recht, Medizin oder gar für ein duales Studium interessiert, es ist für jeden Interessenten etwas dabei.

Auch dieses Jahr wird wieder allen jugendlichen Besuchern ein kostenloses Bewerbungsfoto-Shooting angeboten. Eine professionelle Fotografin steht bereit, um an Ort und Stelle aussagefähige Bilder zu erstellen, die eine Bewerbung noch interessanter für den Ausbilder machen. Die Bilder können sofort auf einem selbst mitgebrachten Stick mitgenommen werden, oder werden per E-Mail zugestellt. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, bitte auf entsprechende Kleidung achten.

Auch der Bewerbungsmappencheck wird erneut angeboten. Am Stand der Onlineprinters überprüfen erfahrene Personaler die mitgebrachten Bewerbungen auf Formfehler und geben Tipps, wie diese noch attraktiver gestaltet werden können. Leider ist die Durchführung der Ausbildungsplatzbörse unvermeidbar an coronakonforme Vorgaben geknüpft. Die aktuellen Eintrittsregeln werden wir rechtzeitig im Internet und in Tageszeitungen veröffentlichen.

Vom Sofa per Mausklick zur Traumausbildung! Wie erstmalig im letzten Jahr bieten wir alternativ auch in diesem Jahr die Ausbildungsplatzbörse wieder in digitaler Form an. Im Zeitraum zwischen dem 11. und 15. Oktober 2021, jeweils von 14.00 – 18.00 Uhr, können per Video-Chat Ansprechpartner aus knapp 30 Unternehmen persönlich kontaktiert und so offene Fragen zum Beruf, Unternehmen, Aus- und Weiterbildung direkt beantwortet werden.

Unter www.aubiboe.de findet man alle teilnehmenden Ausbildungsbetriebe mit einer kurzen Beschreibung und dem Ausbildungsangebot.
Von hier aus kann man dann direkt den gewünschten Zeitslot buchen, anschließend bekommt man eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Zugangs-Link. Jetzt ist es nur noch wichtig, sich am gebuchten Termin zuverlässig einzuloggen und der Video-Chat kann beginnen.

Selbstverständlich ist dieser Service für alle Schüler kostenlos, es können beliebig viele Zeitslots gebucht werden, die Plattform wird ab Mitte September aktiv geschaltet. Im Video-Chat stellen sich die Firmen vor und es können Fragen gestellt werden. Es können bis zu 10 Freunde, Mitschüler, Eltern oder andere Personen gleichzeitig teilnehmen.

Neben der Präsenz- und Digitalmesse präsentieren sich viele Aussteller auch in der Broschüre „Starthilfe - Ausbildungsplatzbörse 2021“, die durch die Schulen an die jeweils beiden letzten Jahrgänge und auf der Messe kostenfrei verteilt wird. Hier findet man nähere Angaben zu den Betrieben und dem Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Wer sich vorab bereits informieren möchte, kann die Broschüre unter www.aubiboe.de herunterladen.

Auch dieses Jahr bieten wir als kleines Schmankerl wieder ein Preisrätsel mit von den Ausstellern gesponserten, sehr attraktiven Preisen an. Als Hauptpreise warten auf die Gewinner ein Apple iPad, ein Samsung Tablet, sowie eine Garmin Smartwatch neben noch vielen weiteren hochwertigen Preisen. Das Rätselformular findet man im Internet oder direkt auf der Ausbildungsplatzbörse, hier steht auch die Los-Box zum Einwurf bereit.

Weitere Informationen:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Wirtschaftsförderung, Tel. 09161/92-1411, Internet: www.aubiboe.de

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07.09
2021

Landratsamt: Gut im Zeitplan - Zensus 2022

Vorbereitungen laufen
Im Jahr 2022 ist es wieder soweit: Der neue Zensus startet in Deutschland. Aber schon jetzt laufen die Vorbereitungen in der Erhebungsstelle auf Hochtouren. Die ersten Stellen wurden besetzt, die räumlichen und technischen Voraussetzungen werden getroffen. Der Prozess kam eigentlich schon 2020 ins Rollen, da der Zensus ursprünglich für 2021 geplant war. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der bundesweite Zensus noch ein Jahr nach hinten verschoben.

Bundesweite Zählung
Der Zensus 2022 umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Deutschland nimmt damit an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Die Notwendigkeit im Zensus liegt darin, dass heutzutage viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen. Damit zukünftige Entscheidungen auch weiterhin getroffen werden können, ist es wichtig verlässliche Basiszahlen für die Planung zu haben und diese dementsprechend zu pflegen.

Erhebungsstelle organisiert Haushaltsbefragungen
Der Großteil der Bevölkerungsdaten wird, wie auch schon beim letzten Zensus 2011, durch die Auswertung bereits bestehender Quellen wie dem Melderegister gewonnen. Dennoch ist zusätzlich eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und eine Erhebung an sogenannten „Anschriften mit Sonderbereichen“ – wie etwa „Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften“ – notwendig. Die gesamte Organisation vor Ort erfolgt durch die eigens eingerichtete Erhebungsstelle. Sie führt die Haushaltbefragungen auf Stichprobenbasis durch und erhebt die Daten an Anschriften mit Sonderbereichen. Die Erhebungsstelle muss räumlich, organisatorisch, technisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt sein – nicht zuletzt um sicherzustellen, dass die erhobenen Daten nicht für andere Aufgaben verwendet werden. Daher wurden vom Landkreis Räumlichkeiten in der Ansbacher Straße in Neustadt a.d.Aisch angemietet. „Wir möchten den Zensus 2022 so gründlich wie möglich vorbereiten, damit im nächsten Jahr alles reibungslos abläuft“, erklärt Martin Hundertschuh, Leiter der Erhebungsstelle des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. „Bisher laufen die Vorbereitungen nach Zeitplan“. Die Erhebungsstelle muss bis Ende September fertig eingerichtet und betriebsbereit sein. Weiterhin müssen bis Anfang Mai 2022 für den Landkreis rund 230 ehrenamtlich Erhebungsbeauftragte, welche die Haushaltsbefragungen durchführen, gewonnen und geschult werden. Die tatsächliche Erhebung der Daten erfolgt dann ab dem Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022.

Team steht bereits jetzt zur Verfügung
Martin Hundertschuh und sein Team stehen der Bevölkerung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windheim schon jetzt für Fragen zur Verfügung und sind unter der E-Mail-Adresse zensus@kreis-nea.de sowie unter den Telefonnummern 09161 92-2150 bzw. 09161 92-2151 zu erreichen. Gerne dürfen sich auch Bürgerinnen und Bürger melden, die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte (m/w/d) interessiert sind. Nach einer Schulung durch die Erhebungsstelle erfragen diese per Interview die erforderlichen Angaben bei den Haushalten, wobei die Tätigkeit eine attraktive Aufwandsentschädigung mit sich bringt.

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31.08
2021

Bundestagswahl 2021: Einsicht in das Wählerverzeichnis & Wahlscheine

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 26. September 2021

1.    Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Illesheim wird in der Zeit von Montag, 6. September bis Freitag, 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 6. bisspätestens Freitag, 10. September 2021, 12 Uhr im Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.    Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „243 Fürth“ durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1  eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr im

Rathaus Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91 593 Burgbernheim, Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 14

schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.

5.2  eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

a)  sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 10. September 2021) versäumt hat,

b)  ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchstabe a) genannten Fristen entstanden ist,

c)  ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

6.    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7.    Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

–    einen amtlichen Stimmzettel,

–    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

–    einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

–    ein Merkblatt für die Briefwahl.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 25. September 2021), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

8.    Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

9.    Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

10.  Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

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31.08
2021

17. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 06.09.2021

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.08.2021

  2. Aufwertung des Kulturguts "Fingalshöhle"; Vorstellung des LEADER-Projekts: Durchführungsbeschluss; Anmeldung zur Förderung

  3. Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Stalles und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Anwesen Hauptstraße 22 in Illesheim

  4. Gemeindliche Feldwege; Unterhaltungsmaßnahmen; Vergabe der Leistung

  5. Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Illesheim; Beschaffung von Regenjacken

  6. Gemeindehaus Plus Illesheim; Erstellung eines architektonischen Konzepts; Sachstandsbericht zur Auswahl der Architektenentwürfe; weiteres Vorgehen

  7. Vorberatungen der Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2022

  8. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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26.08
2021

Das Mitteilungsblatt September/Oktober

Hier finden Sie die 79. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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25.08
2021

BRK: Blutspende-Termine September

Das Bayerische Rote Kreuz bietet drei neue Blutspende-Termine für Marktbergel, Burgbernheim und Bad Windsheim an:

Marktbergel 
Datum:10. September 2021 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:30 Uhr
Ort:Grundschule/Turnhalle, Roßmühlweg 15, Marktbergel
Burgbernheim 
Datum:17. September 2021 | Freitag
Uhrzeit:17:00 - 20:00 Uhr
Ort:Grund- und Mittelschule, Schulstraße 2, Burgbernheim
Bad Windsheim 
Datum:20. September 2021 | Montag
Uhrzeit:16:45 - 20:45 Uhr
Ort:AUSWEICHLOKAL - Zweifachturnhalle Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium, Friedensweg 24, Bad Windsheim

 

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23.08
2021

VG Burgbernheim: EinHeimischer – Obstankauf 2021

Die 2014 gegründete Genossenschaft „Streuobst Mittelfranken-West eG“ kauft in diesem Jahr im Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim wieder Äpfel und Most/ Saftbirnen auf.

EinHeimischer ist ein Zusammenschluss von Kommunen und Obst- und Gartenbauvereinen unseres Landkreises sowie vieler Unternehmen, Gastronomen und Privatpersonen. Alle Mitglieder vereint die Freude an der schönen fränkischen Kulturlandschaft, die Verantwortung für unsere Natur und natürlich der Genuss frischer naturbelassener Säfte, Schorlen, Seccos, und Glühmost.

Termine:

  • 18.09. Nur Birnen!!! in Burgbernheim und Uffenheim von 9 – 12 Uhr

  • 25.09. in Burgbernheim und Trautskirchen

  • 02.10. in Uffenheim und Gutenstetten

  • 09.10. in Burgbernheim und Trautskirchen

  • 16.10. in Uffenheim

  • 23.10. Optional in Burgbernheim,Trautskirchen und Gutenstetten

  • 30.10. Optional – in Uffenheim

Burgbernheim (Steinbacher Mühle am Bahnhof)
jeweils von 09 – 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Uffenheim (Agrarhandel Schilling am Bahnhof)
jeweils von 09 - 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Trautskirchen (Bauhof)
jeweils von 09 – 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Gutenstetten (Schulstr. – Obsthaus)
Jeweils von 09 - 15 Uhr, Mischäpfel, Birnen

Qualitätsanforderungen
EinHeimischer hat in den letzten Jahren mehrere Auszeichnungen erhalten: 1. Preis für die „Rote Schorle“ bei den Streuobsttagen 2018, 1. Preis für den Secco „KIR REGIONAL“ bei den Streuobsttagen 2019, „Rote Schorle“ wurde Gewinner beim Spezialitätenwettbewerb 2019 der Metropolregion Nürnberg

Nur aus gutem Obst können gute Säfte werden!
Daher bittet die Genossenschaft auch dieses Jahr, nur ausgereiftes und faulstellenfreies Obst aus nicht gespritzten und nicht gedüngten Streuobstbeständen oder gleichwertig anzuliefern.

Ankaufspreise
€ 14 je 100 kg für Mitglieder der Genossenschaft
€ 10 je 100 kg für Nichtmitglieder

Weitere Informationen unter www.einheimischer.de.

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09.08
2021

Mobile Problemmüllsammlung

Herbstsammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises

Von A wie Abbeizmittel bis Z wie Zeichentusche, die Abfallwirtschaft des Landkreises sammelt problematische Stoffe in haushaltsüblichen Mengen ein. In der Zeit von Dienstag, 24. August 2021, bis Mittwoch, 8. September 2021, ist die mobile Problemmüllsammlung unterwegs. Die Fachkräfte führen die Stoffe einer umweltgerechten Entsorgung beziehungsweise Wiederaufbereitung zu. Die Abfallwirtschaft bittet, Flüssigkeiten nur in fest verschlossenen Behältern anzuliefern (maximal 30-Liter-Gebinde). Auch wird gebeten, auf die aktuellen Hygienevorgaben zu achten, so ist bei der Abgabe eine FFP2-Maske zu tragen und auf ausreichend Abstand zwischen Personen zu achten.

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