03.06
2022

25. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 13.06.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.05.2022

  2. Bauleitplanung der Gemeinde Illesheim; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark Sontheim" mit 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

  3. Kommandantenwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Urfersheim am 27.05.2022; Bestätigungsverfahren nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG

  4. Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen an Flusswasserkörpern "Aisch bis Einmündung Rannach mit Nebengewässern und Linkenbach"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

  5. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken; 30. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 Windenergie - Beteiligungsverfahren

  6. Brückenprüfungen nach DIN 1076; Sachstandsbericht

  7. Kindertageseinrichtung "Der gute Hirte" Illesheim; Durchführungsbeschluss a) Billigung der Planung b) Feststellung der Finanzierbarkeit c) Beantragung von FAG-Fördermittel

  8. Sonstiges

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an

 

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09.05
2022

24. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 09.05.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2022

  2. Kommandantenwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Illesheim am 14.04.2022 und bei der Freiwilligen Feuerwehr Sontheim am 23.04.2022;
    Bestätigungsverfahren nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG

  3. Aufstellung von Hundekot-Beutelspendern

  4. Ukrainehilfe; Gewährung einer Spende

  5. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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02.05
2022

Das Mitteilungsblatt Mai/Juni

Hier finden Sie die 83. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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06.04
2022

Flyer zur Mülltrennung und Abfallentsorgung auf ukrainisch

Сортуйте відходи правильно!

Консультування з питань відходів
Тел.: 09161 92-3435
Ел. адреса: abfall@kreis-nea.de
www.kreis-nea.de


Abfall richtig trennen!

Abfallberatung
Tel.: 09161 92-3435
E-Mail: abfall@kreis-nea.de
www.kreis-nea.de

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04.04
2022

23. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 11.04.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2022

  2. Bauantrag der Gemeinde Illesheim; Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Der gute Hirte", Illesheim

  3. Bauantrag der Gemeinde Illesheim; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Illesheim

  4. Bauantrag; Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle durch eine temporär genutzte Raststation für Transportvieh auf dem Grundstück Fl.Nr. 66/1 in Urfersheim

  5. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück "Hohenloher Bogen 8" in Illesheim

  6. Aufstellung von Hundekot-Beutelspendern

  7. Zusammenarbeit mit Aischgrund-TV

  8. Erste Satzung der Gemeinde Illesheim zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

  9. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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10.03
2022

U.S. Army Garison Ansbach | Vortragsreihe Partnerschaft und Sicherheit

ln Zusammenarbeit mit der Stadt Ansbach veranstaltet die U.S. Army Garrison Ansbach eine Vortragsreihe über den Auftrag und die Rolle der US Armee in Ansbach. Es geht darum, vor allem der jüngeren Generation aufzuzeigen, warum wir - dle Amerikaner - (immer noch) hier sind.

Der erste Vortrag findet am 29. März von 18.00 Uhr - 20.00 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr) in der Karlshalle in Ansbach statt. Gastredner ist der amerikanische Generalkonsul in München, Herr Timothy Liston. Er wird über das folgende Thema sprechen:

Beziehungen sind wichtig: Was unsere transatlantische Partnercchaft erreicht hat, um unsere Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu sichern.

Generalkonsul Liston kennt Europa und speziell Deutschland sehr gut. Er war Stipendiat des Robert-Bosch-lnstituts und im Praktikantenprogramm des deutschen Bundestags. Außerdem war er Handelsoffizier und Konsul für Politik & Militär bei den Botschaften in Berlin bzw. Vilnius.

Die Vortragsreihe ist mit drei Veranstaltungen an drei unterschiedlichen Orten und Gastrednern konzipiert, vorzugsweise einem amerikanischen und einem deutschen Experten, die über die Bedeutung unserer kollektiven Sicherheit und den Erfolg unserer transatlantischen Partnerschaft und Freundschaft diskutieren - gestern, heute und morgen.

Die zweite Veranstaltung ist im April auf dem Flugplatz Katterbach geplant:

,,Die Rolle der Partnerschaft der US Armee mit Deutschland in Luftfahrt und -verteidigung und mehr"

lm Mai schließt die Reihe mit folgendem Thema ab:

Unsere ungewisse Zukunft. Warum Partnerschaften wichtig sind, um die Sicherheit zu stärken.

Die U.S. Army ist seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Teil Ansbachs. Über mehrere Generationen hinweg hat sich die Beziehung zwischen der US Armee und der örtlichen Bevölkerung weiterentwickelt. Die jüngeren Generationen sind nicht, wie die Nachkriegsgeneration, mit den persönlichen Erfahrungen mit der US Armee aufgewachsen. Die U.S. Armee koexistiert in den Augen vieler Einheimischer nur mit Ansbach.

Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen haben die unbekümmerte Haltung möglicherweise gebremst und wecken das lnteresse an der spezifischen Mission der US Armee innerhalb des NATO-Bündnisses.

Die USAG Ansbach freut sich besonders darauf, Jugendliche, Studenten sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Ansbach und Umgebung bei allen drei Veranstaltungen begrüßen zu dürfen

Kommen Sie und lernen Sie etwas Neues kennen, und genießen Sie ein kleines bisschen Amerika mit einigen echten amerikanischen Snacks, Getränken und Leckereien.

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08.03
2022

Bekanntmachung | Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein"

Wasserrecht:
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Mittleres Flürlein" in dem Ortsteil Illesheim über die Regenrückhaltebecken in die Aisch, Fl.Nr. 213, Gemarkung lllesheim, Gemeinde Illesheim

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az:42-6326-0015-2020-st, sowie die geprüften Antragsunterlagen liegen ab 21.03.2022 zwei Wochen lang bis einschließlich 04.04.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim, Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim (1. Stock, Zi.Nr. 27), und im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße l, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 214) aus. Einsichtnahme ist nur
nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden möglich (fut. 69 Satz2 BayWG, Art.73 Abs. 3 Satz I BayVwVfG)

Der Bescheid, die Antragsunterlagen (soweit digital vorhanden) und dieser Bekanntmachungstext sind auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/erl27a.

Aus technischen Gründen konnten die Prüf- und Genehmigungseintragungen nicht in den digitalen Plansatz übertragen werden. Die vollständigen Planunterlagen liegen in Papierform für Sie zur Einsicht bereit.

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 21.02.2022, Az.: 42-6326-0015-2020-st, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art.69 Satz2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art.74 Abs.4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)).

Ansprechpartner im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim:

Herr Stier, Tel.: 09161-924205

Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim :
Herr Kett, Tel.: 09843-30921 oder Herr Käser, Tel.: 09843-30927

Hinweis:
Die jeweils aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach
Postfachanschrift: Postfach 616, 91511Ansbach
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

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28.02
2022

22. Sitzung des Gemeinderates Illesheim

Öffentliche Sitzung am 07.03.2022

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2022

  2. Bauleitplanung der Stadt Burgbernheim; Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 31 "Sondergebiet Edeka"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden

  3. Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim; 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40.1 "Wohnpark südlich Weinturm"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

  4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021

  5. Bauhof der Gemeinde Illesheim; Ersatzbeschaffung für einen Aufsitzrasenmäher

  6. Errichtung von Dachflächenphotovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden; Bauhof, Gemeindehalle Westheim; Vergabe der Arbeiten

  7. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Illesheim vom 20.05.2020

  8. Informationen des Bürgermeisters

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schließt sich an.

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28.02
2022

Das Mitteilungsblatt März/April

Hier finden Sie die 82. Ausgabe des Mitteilungsblattes für die Kommunen Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim und Gallmersgarten.

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23.02
2022

Mikrozensus 2022 gestartet

Größte jährliche Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2022“ startet – 60 000 Haushalte in Bayern werden befragt
Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensus-gesetz eine Auskunftspflicht.
Die gewonnenen Daten sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Fürth. Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen“ im Mittel-punkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm, dann zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschafts-statistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.

60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird postalisch vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für das telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus

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